Abgeschmettert! Der DFB hat keine Gnade mit dem 1. FC Union. Es bleibt (erstmal) dabei. Nach dem Feuerzeug-Skandalwurf beim 1:1 gegen den VfL Bochum im November wurde das Spiel vom DFB-Sportgericht zu einer 0:2-Heimpleite für die Eisernen umgemünzt. Union legte Einspruch ein, doch Freitag entschied auch das Bundesgericht des Fußballverbands, dass es beim 0:2 bleibt. Jetzt bleibt den Köpenickern nur noch der Gang vor das Ständige DFB-Schiedsgericht. Es wird wohl ein Kaugummi-Verfahren um den verlorenen Punkt werden.
Union-Präsident Dirk Zingler hatte bereits schon vor der Verhandlung angekündigt, dass der Kampf am Grünen Tisch bis zur letzten Instanz gehen soll. Nach dem Urteil erklärte der Boss: „Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter. Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. “
Zingler will das weiterhin verhindern und sagte: „Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung. Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen.“
Die Vorzeichen für die erneute Niederlage in der Frankfurter Fußballzentrale gab es bereits um 14 Uhr.Neben Union hatten auch der FC St. Pauli und Holstein Kiel gegen die nachträgliche Spielwertung geklagt, weil dadurch der Abstiegskampf beeinflusst wird. Kellerklub Bochum hätte zwei Punkte mehr, ohne auf dem Rasen gewonnen zu haben. Das Bundesgericht entschied zunächst, dass die Berufungen der beiden Nord-Klubs unzulässig sind.
Auch die Klagen von Kiel und St. Pauli wurden abgeschmettert

„Weder St. Pauli noch Kiel bekommen Punkte. Es geht um die Einschränkung der ‚Unmittelbarkeit‘. Es wäre ein viel zu weit gehendes Auslegungskriterium, wenn jeder Verein Berufung einlegen könnte. Der Kreis derjenigen, die Berufung einlegen dürfen, kann nicht zu groß gezogen werden“, erklärte der Bundesgerichts-Vorsitzende Oskar Riedmeyer.
Auch der DFB-Kontrollausschuss und der VfL Bochum sahen keine Zulässigkeit der Berufungen der beiden anderen Klubs. „Diese Auslegung führt ins komplette Chaos“, sagte Bochums Anwalt Christoph Schickardt – und ergänzte mit Blick auf St. Pauli und Kiel: „Sie verwechseln das unmittelbare berechtigte Interesse mit Betroffenheit. Sie haben nur Interesse an Punkten.“
Nach dem Nebenkläger-Urteil folgte die Hauptverhandlung mit der Union-Niederlage vor dem Bundesgericht. „Wir haben in der rechtlichen Wertung davon auszugehen, dass eine Schwächung der Mannschaft vorliegt“, begründete der Vorsitzende Oskar Riedmeyer seine Entscheidung: „Das liegt auf der Hand.“
Die Partie der Köpenicker gegen Bochum (1:1) war nach Einspruch des VfL und einer mündlichen Verhandlung am 9. Januar mit 0:2 gegen die Berliner gewertet worden. Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Schlussphase des Ligaspiels von einem Feuerzeug getroffen worden, welches aus der Berliner Fankurve geflogen war. Die Partie war nach einer längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und mit einem „Nichtangriffspakt“ der beiden Teams beendet worden. ■