Holla die Waldfee! 60.000 Euro Strafe hagelte es am Mittwoch nach einer Entscheidung des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für Union Berlin. Verknackt wurden die Eisernen für vier Spielunterbrechungen während der Tennisball-Proteste gegen mögliche Investoren bei der Deutschen Fußball Liga (DFL). Doch auf dem Zettel der Richter stand dabei noch nicht mal die längste Spielunterbrechung. Es könnte also nochmal erheblich teurer für den 1. FC Union werden.
Strafe wegen Tennisball-Protesten: Erst vier Spiel verurteilt
Union Berlin wurde nun zwar für vier Spielunterbrechungen belangt. Dabei ging es aber um eher kurze Unterbrechungen. Urteile gab es für insgesamt vier Partien. Das Sportgericht urteilte nach der Länge der Spielunterbrechung. Am 16. Dezember des Vorjahres musste das Spiel der Eisernen beim VfL Bochum für vier Minuten unterbrochen werden.
Am 4. Februar dann wurde das Spiel bei RB Leipzig für insgesamt zwei Minuten unterbrochen. Die beiden kurzen Strafen kosteten den Verein bereits 10.000 Euro – jeweils.
Am 7. Februar folgte dann aber ein Protest von zehn Minuten bei Mainz 05 und am 17. Februar hagelte es auch bei der TSG Hoffenheim vor allem Tennisbälle – für insgesamt gut zehneinhalb Minuten. Diese beide Vorfälle kosteten den 1. FC Union nun jeweils 20.000 Euro. Insgesamt also 60.000 Euro aus der Vereinskasse. Immerhin können die Eisernen ein Drittel davon für Sicherheitsmaßnahmen verwenden. Der Verein hat die Urteile bereits akzeptiert.
Nun droht Höchststrafe für Beinahe-Spielabsage
Dennoch ist das noch nicht das Ende der Fahnenstange und für die Eisernen kommt das dicke Ende zum Schluss, denn die längste Spielunterbrechung wurde noch gar nicht verhandelt. Beim 1:0-Heimsieg gegen den VfL Wolfsburg am 10. Februar gab es nach 26 Minuten die erste Tennisball-Schlacht der Union - elf Minuten Unterbrechung. Danach wurde für eine Minute gespielt und wieder flogen die Filzbälle. Zweite Unterbrechung dann über sage und schreibe 32 Minuten! Als danach auch noch die Wolfsburger Gäste protestierten, war die Partie kurz vor dem Abbruch.
Doch die Union-Unterbrechungen in diesem Spiel allein waren schon länger als die in allen anderen Spielen zusammen! Damit könnte das DFB-Sportgericht die Höchststrafe verhängen und die läge bei 50.000 Euro für das eine Spiel! Mehr kann es nicht mehr werden, denn der DFB hat die Strafen auf diese Summe pro Einzelfall gedeckelt. Immerhin!
Wann das Sportgericht über das Spiel gegen Wolfsburg entscheidet, ist noch unklar. Ein dickes Osterei wird es wohl aber auf jeden Fall.