Das will sich der 1. FC Union nicht gefallen lassen! Nach dem Feuerzeug-Skandal am 14. Dezember beim 1:1-Heimspiel gegen den VfL Bochum gab es ein rätselhaftes Urteil des DFB-Sportgerichts. Das Spiel wurde in ein 0:2 gegen die Eisernen umgewertet. Jetzt geht Klub-Präsident Dirk Zingler auf die Barrikaden und macht es wie Hertha BSC vor knapp 13 Jahren beim Relegationsskandal von Düsseldorf. Berufung gegen das Urteil vor dem DFB-Bundesgericht!
Zingler geht auf Frontalangriff gegen den DFB, den VfL Bochum und dessen Torwart Patrick Drewes, der von einem Feuerzeug am Kopf gestreift wurde und danach ausgwechselt wurde. Das Spiel wurde nach einer 28-minütigen mit einem Nicht-Angriffspakt zuende gespielt.
Zingler: „Es ist schon schlimm genug, dass Personen bei Konzerten oder Sportveranstaltungen immer wieder Gegenstände auf Bühnen, in Innenräume oder auf den Rasen werfen. Viel schlimmer ist es jedoch, wenn jemand versucht, sich aus diesen für keinen Veranstalter zu verhindernden Ereignissen einen Vorteil zu verschaffen.”
Zingler: „Skandal hat vor dem Gericht stattgefunden“

Der Präsident nimmt kein Blatt vor dem Mund und sagt: „Das ist hier der Fall: Der eigentliche unsportliche Skandal hat nach dem Ereignis auf dem Rasen und vor Gericht stattgefunden. Dieses Urteil schadet dem Fußball enorm, wird das nicht zu akzeptierende Werfen von Gegenständen aber nicht verhindern.“
Dann kommen die schärfsten Sätze in der offiziell Mitteilung des Vereins: „Wenn die nutznießende Partei ihre Schwächung selber erklären kann, brauchen wir keine unparteiischen Schiedsrichter mehr und dem Betrug bzw. einem Schmierentheater ist Tür und Tor geöffnet. Die benachteiligten Parteien werden nie in der Lage sein, das Gegenteil zu beweisen. Wenn die Konsequenzen daraus sich sogar zu Lasten unbeteiligter Vereine erstrecken, wird es vollkommen absurd.“
Man kann in Einzelheiten gehen und viele Frage stellen. War Torwart Drewes wirklich so schwer verletzt oder hat er nur so getan? Das DFB-Sportgericht verneint das. Die generelle Frage ist: Wie weit kann man einen Verein als Veranstalter für einen Einzeltäter verantwortlich machen?
Der Relegationsskandal von 2012

Die Paragraphen-Auslegungen des DFB sind immer wieder interessant, um es höflich auszudrücken. Und da lohnt sich der Rückblick auf den Relegationsskandal von 2012. Damals klagte Hertha BSC, wie jetzt der VfL Bochum gegen die Spielwertung beim 2:2 im Rückspiel bei Fortuna Düsseldorf.
Der Platz wurde während des Spiel von den Massen mit Bengalos gestürmt, der Rasen war irregular nicht mehr bespielbar, weil Stücke herausgerissen wurden und Eckfahnen entfernt wurden. Und ganz nebenbei: Herthas Spieler hatten Angst vor dem Massenansturm und wurden von Fortuna-Fans bepöbelt. Das Spiel wurde beendet und Herthas Klage vor dem DFB-Sportgericht und dem Bundesgericht abgewiesen.
Damals wurde seitens des DFB nicht argumentiert, dass Fortuna als Veranstalter für die chaotischen Umstände verantwortlich war, obwohl eine Kernaufgabe mangelhaft erfüllt wurde. Die Ordner im Stadion waren überfordert. Es war kein Einzeltäter, sondern das halbe Stadion. Vielleicht hat der 1. FC Union in zweiter Instanz mehr Glück als Hertha BSC. ■