Schwere Vorwürfe

Strafbefehl! Was Nino de Angelo jetzt vorgeworfen wird

Der Schlagerstar soll in einem Parkhaus ein anderes Auto beschädigt haben und danach abgehauen sein. Auch von einer Verfolgungsjagd ist die Rede.

Author - Julia Nothacker
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Nino de Angelo muss sich unter anderem für Fahrerflicht verantworten.
Nino de Angelo muss sich unter anderem für Fahrerflicht verantworten.N. Kubelka/Future Image/Imago

Nino de Angelo (62), bekannt durch Hits wie „Jenseits von Eden“, hat mächtig Ärger am Hals. Das Amtsgericht Kempten hat einen Strafbefehl beantragt. Die Vorwürfe wiegen schwer.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Nino de Angelo

Der Sänger soll am 9. Juli 2025 in einem Parkhaus in Kempten ein anderes Auto angefahren und beschädigt haben und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Außerdem soll er sich der Kontrolle durch die Polizei entzogen haben, wodurch es zu einer Verfolgungsjagd gekommen sein soll. Zusätzlich soll Nino de Angelo ohne Fahrerlaubnis gefahren sein.

Ende Juli 2025 bestätigte die Staatsanwaltschaft Kempten die Ermittlungen gegen Nino de Angelo gegenüber dem Berliner KURIER: „Es wird bestätigt, dass gegen den von Ihnen genannten Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft Kempten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung und Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens geführt wird.“

Nino de Angelo droht eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Nino de Angelo droht eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.Sven Käuler/dpa

Jetzt wurde ein Strafbefehl beantragt: „Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Kempten (...) den Erlass eines Strafbefehls gegen den Angeschuldigten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Sachbeschädigung und verbotenen Kraftfahrzeugrennens beantragt“, teilte ein Pressesprecher dem KURIER mit.

Nino de Angelo reagiert genervt

Nino de Angelo droht nun eine Freiheitsstrafe zur Bewährung sowie eine Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Strafbefehls bzw. Urteils gilt die Unschuldsvermutung zu Gunsten des Angeschuldigten.

Nino de Angelo hat sich bisher noch nicht zum Verfahren zu Wort gemeldet. Nach dem Vorfall gab er sich gegenüber RTL genervt von den Anfragen zur Situation.

Seine Genervtheit zeigte Nino de Angelo auch, als er ein kurzes Video auf Instagram postete, in dem ein Porsche aus einer Parkhaus-Ausfahrt rast. Dazu schrieb er. „Angeblich soll ein 61-jähriger Star aus der Musikbranche am Steuer sitzen“ und setzte einen Emoji hinzu, der mit den Augen rollt.