Schon wieder Gerichtssaal statt Bühne! Schlagersängerin Melanie Müller (37) steht erneut vor dem Landgericht Leipzig. Es geht um die Frage, ob ein umstrittener Auftritt wirklich politisch gemeint war oder völlig missverstanden wurde.
Quelle: BILD
Die frühere Dschungelkönigin bestreitet weiterhin entschieden, bei einem Konzert den Hitlergruß gezeigt zu haben. Zum Auftakt des Berufungsprozesses ließ ihr Anwalt erklären, Müller habe das Publikum lediglich anfeuern wollen. Die Geste habe keine politische Aussage gehabt.
Der Vorwurf bezieht sich auf ein Konzert in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 in Leipzig. Laut Anklage soll Müller zu „Ost, Ost, Ostdeutschland“-Rufen achtmal den rechten Arm gehoben haben. Zudem habe sie einen Mann ermuntert, es ihr gleichzutun, während weitere Besucher mit „Heil“-Rufen reagierten.

Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Verteidigung sieht das komplett anders.
Ex-Dschungelkönigin verteidigt Armbewegung vor Gericht
Müller selbst erklärte vor Gericht, sie kenne diese Rufe von vielen Auftritten im Osten. „Das hat mit keiner Gesinnung etwas zu tun“, sagte sie. Als ihr bewusst geworden sei, was im Publikum gerufen wurde, habe sie den Auftritt abgebrochen.
Die Armbewegung mache sie schon seit Jahren. Außerdem sei sie an dem Abend stark alkoholisiert gewesen. „Ich habe wirklich nicht mehr viel mitgekriegt.“

Neben dem Hitlergruß steht Müller auch wegen Drogenbesitzes vor Gericht. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung im August 2023 fanden Ermittler 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette.
Die Drogen hätten einer Freundin gehört, die kurz zuvor zu Besuch gewesen sei und ihre Handtasche in der Wohnung vergessen habe, erklärte die 37-Jährige. Sie habe gewusst, dass diese Bekannte konsumiere – die Substanzen seien aber nicht ihre gewesen.
Hartes Urteil des Amtsgerichts Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller im August 2024 hart verurteilt – 160 Tagessätze zu je 500 Euro, insgesamt 80.000 Euro. Damit lag das Gericht deutlich über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lediglich 5700 Euro gefordert hatte.
Der Richter begründete das hohe Strafmaß unter anderem mit Müllers Einkommen, das mangels Angaben auf 15.000 Euro monatlich geschätzt wurde.
Müller spricht von beruflichen Folgen
Müller hatte bereits damals erklärt, dass sie der Prozess beruflich schwer getroffen habe. Früher habe sie zahlreiche Auftritte in Deutschland, Österreich und der Schweiz gehabt. „Jetzt habe ich nur noch Auftritte auf Mallorca. Alles andere ist weg.“




