Strafen vermeiden

Das müssen Senioren über die Steuerfalle Rente unbedingt wissen

Immer mehr Rentner rutschen in die Steuerpflicht und wissen es nicht einmal. Wann Rentner und Rentnerinnen selbst aktiv werden müssen!

Author - Stefan Doerr
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Rentner sind oft verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Rentner sind oft verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Immer mehr Rentner in Deutschland müssen eine Steuererklärung abgeben und wissen es nicht mal! Eine Aufforderung vom Finanzamt kommt nämlich in vielen Fällen nicht. Wer betroffen ist, muss selbst aktiv werden. Sonst drohen am Ende sogar Säumniszuschläge.

Im Juli gibt es ein Rentenplus von 4,24 Prozent

Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler rutschen jedes Jahr mehr Rentner in die Steuerpflicht. Inzwischen betrifft das bereits fast ein Drittel der Ruheständler. Und mit der geplanten kräftigen Rentenerhöhung im Jahr 2026 von 4,24 Prozent dürfte die Zahl weiter steigen.

Zwar müssen in Deutschland rund 75 Prozent aller Ruheständler keine Steuern zahlen. Viele gehen davon aus, dass sie deshalb auch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Doch auch wer keine Steuern zahlen muss, kann unter Umständen verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben.

Wer es versäumt, trotz Pflicht eine Steuererklärung einzureichen, zahlt Zuschläge.
Wer es versäumt, trotz Pflicht eine Steuererklärung einzureichen, zahlt Zuschläge.Berliner Kurier/Bild wurde erstellt mit Hilfe von KI

Rentner müssen Grundfreibetrag beachten

Grundsätzlich gilt: Wer mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte unter dem sogenannten Grundfreibetrag bleibt, muss keine Einkommensteuer zahlen – und auch keine Steuererklärung abgeben. Liegen die Einkünfte darüber, wird eine Steuererklärung Pflicht.

Die Sache hat allerdings einen Haken. Sowohl die Rentenhöhe als auch der Grundfreibetrag verändern sich jedes Jahr. Dadurch kann es passieren, dass Ruheständler plötzlich über der Grenze liegen und damit steuerpflichtig werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seine Situation regelmäßig prüfen, etwa über das Online-Portal Elster oder mit Hilfe eines Steuerberaters. Denn auch Rentner können Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen und so ihre Steuerlast senken.

Für das Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro für Alleinstehende und bei 24.696 Euro für Ehepaare. Wer jedoch gerade seine Steuererklärung für das Jahr 2025 vorbereitet, muss sich noch an den Werten für 2025 orientieren: 12.096 Euro für Singles und 24.192 Euro für Paare mit gemeinsamer Veranlagung.

So hohe Säumniszuschläge drohen

Besonders wichtig ist ein Punkt, auf den der Lohnsteuerhilfeverein hinweist: „Wer Rente bezieht und mit seinen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegt, wird nicht automatisch vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Die Pflicht zur Abgabe besteht aber dennoch, man muss also von sich aus aktiv werden.“

Wer sie nicht abgibt, obwohl er dazu verpflichtet ist, muss mit Säumniszuschlägen rechnen. Sie liegen bei 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrags pro angefangenem Monat. Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat. Für Rentner können bei Unkenntnis der Pflicht aber Ausnahmen gelten.

Das Finanzamt informiert Rentner nicht über ihre Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.
Das Finanzamt informiert Rentner nicht über ihre Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.wolfilser/imago

Immerhin bedeutet die Pflicht zur Steuererklärung nicht automatisch, dass tatsächlich Steuern fällig werden. Oft lässt sich die Belastung durch Abzüge reduzieren. Allerdings gilt die Steuererklärung für Rentner als vergleichsweise kompliziert. Experten empfehlen deshalb spezielle Steuersoftware, die ausdrücklich auch für Rentner ausgelegt ist.

Wer sich damit überfordert fühlt, kann Hilfe in Anspruch nehmen, etwa bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater.

Wie ist Ihre Meinung dazu? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com