Krankenkassen werden teurer, immer mehr von ihnen erhöhen die Zusatzbeiträge. Zum Jahreswechsel lohnt sich ein Blick auf die eigene Kasse und ein Vergleich mit anderen. Mit einem Wechsel lassen sich je nach Beitrag Hunderte Euro sparen.
Der Betrag für die Krankenkasse für gesetzlich Versicherte hängt von zwei Faktoren ab. Erstens: Der allgemeine Beitragssatz, der liegt aktuell bei 14,60 Prozent und gilt für alle Kassen. Zweitens: Der sogenannte Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse für sich festlegen kann. Und genau da lohnt es sich, zu vergleichen. Denn es gibt Krankenversicherungen mit einem Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent und welche mit mehr als 3 Prozent.
Wie die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 1/2025) in ihrem aktuellen Krankenkassenvergleich ermittelt, sind bei einem Wechsel von einer recht teuren Krankenkasse mit einem gesamten Beitragssatz von beispielsweise 17,3 Prozent zur günstigsten bundesweiten Kasse mit 15,5 Prozent bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro im Monat rund 325 Euro Ersparnis im Jahr drin. Bei Gutverdienern seien es knapp 560 Euro jährlich.
Die momentan teuersten Kassen (Bahn-BKK und BKK Gildemeister Seidensticker: 18,0 Prozent) trennen von der aktuell günstigsten (BKK Firmus: 15,50 Prozent) 2,5 Prozentpunkte. Beschäftigte teilen sich die Beiträge mit ihrem Arbeitgeber.
Erhöht die Kasse den Beitrag, haben Sie Sonderkündigungsrecht
Im kommenden Jahr könnten die Zusatzbeiträge bei einigen Kassen weiter steigen, so die Expertenmeinung. Weil die Kassen über die Zusatzbeiträge regelmäßig im Dezember entscheiden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher etwaige Schreiben ihrer Krankenkasse genau auf eine angekündigte Erhöhung hin prüfen.
Denn: Erhöht die Krankenkasse den Beitragssatz, können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ist das nicht der Fall, ist ein Wechsel erst nach zwölf Monaten Mitgliedschaft möglich.
So einfach kann man die Krankenkasse wechseln
Laut Finanztest reicht der Antrag bei der aufnehmenden Krankenkasse aus, um bei der bisherigen auszusteigen. Eine gesonderte Kündigung ist dafür nicht nötig. Die neue Kasse nimmt im Anschluss Kontakt mit der bisherigen auf und teilt Versicherten den Beginn der Mitgliedschaft mit. Ist alles geschafft, sollte der Arbeitgeber über den Wechsel informiert werden.