Wichtige Änderung

Neues Restmüll-Verbot ab 1. Januar 2025: Das müssen Sie jetzt wissen!

Ab kommenden Jahr gelten neue Bestimmungen für die Entsorgung von Kleidungsstücken, Bettwäsche oder Handtücher. Was sich ändert, erfahren Sie hier!

Author - Stefan Doerr
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In den Restmüll gehört eigentlich nur Abfall, der weder recycelt werden kann noch biologisch abbaubar ist.
In den Restmüll gehört eigentlich nur Abfall, der weder recycelt werden kann noch biologisch abbaubar ist.Chromorange/Imago

Mal sind sie zerrissen, mal löchrig, mal ist die Farbe heraus gewaschen. Manche Kleidungsstücke sind dermaßen in die Jahre gekommen, dass man sie los werden möchte und noch nicht einmal mehr in die Altkleidersammlung geben will. Doch wohin damit? Bisher war die Antwort einfach: Ab damit in die graue Mülltonne für Restmüll. Dahin gehören Abfälle, die weder recycelt werden können noch biologisch abbaubar sind. Aber so einfach wird man ab 1. Januar 2025 alte Textilien nicht mehr los!

Schuld ist eine neue Vorgabe der Europäischen Union für die Entsorgung von Textilien. Darin heißt es: „[...] führen die Mitgliedstaaten die getrennte Sammlung von zumindest Papier, Metall, Kunststoffen und Glas sowie, bis zum 1. Januar 2025, von Textilien ein.“ Heißt: Die EU-Mitgliedstaaten sollen ab diesem Zeitpunkt die getrennte Sammlung von Textilien zur Wiederverwendung, zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling sicherstellen, wie „Consilium.europa.eu“ schreibt.

Wo werden Kleidung und Bettwäsche künftig entsorgt?

Zu Textilien zählen dabei nicht nur Kleidungsstücke, sondern auch Bettwäsche, Vorhänge oder Handtücher. Auch diese dürfen nicht mehr in der grauen Restmüll-Tonne entsorgt werden. Wer künftig Kleidungsstücke in den Restmüll wirft, riskiert, dass die Tonne nicht geleert wird. Statt sie im Hausmüll zu entsorgen, sollen künftig alle Kleidungsstücke, auch die beschädigten, zum Altkleidercontainer gebracht werden.

Künftig sollen alle Textilien, auch die beschädigten, in den Altkleidercontainer geworfen werden.
Künftig sollen alle Textilien, auch die beschädigten, in den Altkleidercontainer geworfen werden.Rolf Poss/Imago

Auch Geräte wie alte Handys, Ladegeräte oder Kopfhörer dürfen auf keinen Fall mehr in den Restmüll geworfen werden. Stattdessen müssen sie an Sammelstellen abgegeben oder an den Händler zurückgegeben werden.

Bei Verstoß drohen bis 2500 Euro Strafe

Bei einem anderen Verstoß drohen sogar Geldstrafen! Die Regelung betrifft die Biotonne. Seit Mai 2025 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass in der Biotonne maximal 1,0 Prozent Fremdstoffe enthalten sein dürfen. Wer also Kunststoff in die meist braune Tonne wirft, kann dafür Strafen bis 2500 Euro zahlen müssen. Auch Metalle dürfen nicht in die Biotonne. Die Müll-Fahrzeuge sind mit Detektoren ausgestattet, die Metalle im Biomüll erkennen können. Das Fahrzeug verhindert dann das Entleeren der Tonne, und die Tonne wird nicht mitgenommen, bis der Störstoff entfernt ist.■