Mal sind sie zerrissen, mal löchrig, mal ist die Farbe heraus gewaschen. Manche Kleidungsstücke sind dermaßen in die Jahre gekommen, dass man sie los werden möchte und noch nicht einmal mehr in die Altkleidersammlung geben will. Doch wohin damit? Bisher war die Antwort einfach: Ab damit in die graue Mülltonne für Restmüll. Dahin gehören Abfälle, die weder recycelt werden können noch biologisch abbaubar sind. Aber so einfach wird man ab 1. Januar 2025 alte Textilien nicht mehr los!
Schuld ist eine neue Vorgabe der Europäischen Union für die Entsorgung von Textilien. Darin heißt es: „[...] führen die Mitgliedstaaten die getrennte Sammlung von zumindest Papier, Metall, Kunststoffen und Glas sowie, bis zum 1. Januar 2025, von Textilien ein.“ Heißt: Die EU-Mitgliedstaaten sollen ab diesem Zeitpunkt die getrennte Sammlung von Textilien zur Wiederverwendung, zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling sicherstellen, wie „Consilium.europa.eu“ schreibt.
Wo werden Kleidung und Bettwäsche künftig entsorgt?
Zu Textilien zählen dabei nicht nur Kleidungsstücke, sondern auch Bettwäsche, Vorhänge oder Handtücher. Auch diese dürfen nicht mehr in der grauen Restmüll-Tonne entsorgt werden. Wer künftig Kleidungsstücke in den Restmüll wirft, riskiert, dass die Tonne nicht geleert wird. Statt sie im Hausmüll zu entsorgen, sollen künftig alle Kleidungsstücke, auch die beschädigten, zum Altkleidercontainer gebracht werden.

Auch Geräte wie alte Handys, Ladegeräte oder Kopfhörer dürfen auf keinen Fall mehr in den Restmüll geworfen werden. Stattdessen müssen sie an Sammelstellen abgegeben oder an den Händler zurückgegeben werden.