Wer im Urlaub in Italien betrunken am Steuer erwischt wird, der soll in Zukunft auch daheim in Deutschland den Führerschein verlieren. Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Europäischen Union haben am Donnerstag in Brüssel mehrheitlich für ein Gesetz gestimmt, nach dem ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug in einem EU-Land künftig auch in allen anderen Mitgliedstaaten gelten soll. Das soll auch für Verkehrsdelikte wie übermäßiges Rasen gelten.
Führerschein weg, egal wo die Strafe verhängt wurde
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos) begrüßte die geplanten Änderungen. „Wenn jemand den Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verloren hat, weil er gegen Straßenverkehrsvorschriften massiv verstoßen hat, dann soll er oder sie überall nicht fahren dürfen“, betonte er in Brüssel. Das sei „als großes Transitland in Deutschland besonders wichtig“.
Bislang kann meist nur das EU-Land vollständig den Führerschein entziehen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Bei Verkehrsdelikten in anderen Staaten gelten ein dauerhafter Entzug oder vorübergehende Fahrverbote nur dort, wo die Strafe verhängt wurde. In Zukunft sollen die Behörden Informationen zu schweren Verstößen untereinander austauschen. Der Führerschein soll dem Gesetz zufolge entzogen werden, egal in welchem Land ein Verstoß registriert wurde.

Neue Regelungen für Raser
Übermäßiges Rasen soll ab einer Geschwindigkeit von mehr als 50 Kilometern pro Stunde über der geltenden Begrenzung EU-weit mit dem Entzug des Führerscheins bestraft werden, innerorts ab 30 Kilometern pro Stunde über der Höchstgeschwindigkeit. Auf der Liste der schweren Verkehrsdelikte stehen zudem Trunkenheit am Steuer und das Verursachen tödlicher Unfälle.
Die EU-Kommission will mit dem Gesetz die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Die Regelung geht nun in die Verhandlungen mit dem Europaparlament, das den Regeln bereits im Februar grundsätzlich zugestimmt hatte. Zur Debatte steht zudem, die Vorschriften an eine Reform der gemeinsamen Regeln für Führerscheine zu knüpfen.
Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums soll es aber Ausnahmen für den Führerscheinentzug geben. Der Staat, der einen Führerschein ausgestellt hat, „muss die unionsweite Wirkung eines Fahrberechtigungsverlusts nicht anordnen, wenn das jeweilige schwere Verkehrsdelikt im Aussteller-Mitgliedstaat nicht zu einem Fahrberechtigungsverlust führen würde“, hieß es. Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen sie noch mit dem Europaparlament final ausgehandelt werden. ■