Millionen Rentnern bekommen ab Juli mehr Geld auf ihr Konto. Auch Altenpfleger dürfen sich auf höhere Löhne freuen. Steigen werden auch die Diäten der Bundestagsabgeordneten. Für pflegende Angehörige gibt es eine Erleichterung beim Bezug von Leistungen. Hier die wichtigsten Änderungen ab Juli 2025.
Rentenerhöhung um 3,74 Prozent
Zum 1. Juli wird die gesetzliche Rente um 3,74 Prozent angehoben. Es ist das zweite Mal in Folge, dass die Rente in Ost und West gleichermaßen steigt. Die Anhebung liege wieder über der derzeitigen Inflationsrate, heißt es von der Bundesregierung auf ihrer Homepage. Und rechnet vor: „Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat“, rechnet die Bundesregierung vor.
Höhere Freibeträge bei der Witwenrente
Bei den Hinterbliebenenrenten gibt es Verbesserungen. Der Freibetrag steigt von 1038 Euro auf 1077 Euro. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um rund 228 Euro. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird der zu hohe Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt.
SED-Opferrente steigt
Opfer des SED-Regimes in der DDR werden künftig deutlich bessere Entschädigungsleistungen erhalten. Die Rente für ehemalige DDR-Häftlinge wird ab 1. Juli um 70 Euro auf 400 Euro steigen. Außerdem wird die SED-Opferrente künftig automatisch mit der allgemeinen Rentenentwicklung steigen. Gleiches gilt für in der DDR anerkannt beruflich Verfolgte. Hier steigt ab Juli die monatliche Entschädigungsleistung von 240 auf 291 Euro. Laut dem verabschiedeten Gesetz wird zudem ein Härtefallfond eingerichtet.
Verbesserungen für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige bekommen mehr Flexibilität. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem kalenderjährlichen Gesamtbetrag von 3539 Euro zusammengefasst. Die sogenannte Verhinderungspflege kann zudem in Anspruch genommen werden, ohne dass der Angehörige die zu pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt haben muss. Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Gründe für eine Verhinderung können etwa Krankheit oder Urlaub des Pflegenden sein – ab Pflegegrad 2 springt die Pflegeversicherung für die Kosten für einen Ersatz ein.
Mehr Lohn in der Altenpflege
Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege steigt. Ab 1. Juli 2025 erhalten Pflegehilfskräfte 16,10 Euro (vorher 15,50 Euro) pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung 17,35 Euro (vorher 16,50 Euro) und Pflegefachkräfte 20,50 Euro (vorher 19,50 Euro).
Mehr Geld für Bundestags-Politiker
Für die 630 Abgeordneten im Bundestag gibt es höhere Bezüge: Zum 1. Juli steigen ihre Diäten um 5,4 Prozent auf rund 11.834 Euro.
