Da hat man endlich mal Glück gehabt und eine größere Summe beim Lotto oder Eurojackpot gewonnen. Während man überlegt, was man mit dem Geld anstellt, kommt die Frage auf: Will auch der Fiskus was abhaben? Viele glauben, dass sich das Finanzamt ein Jahr nach dem Gewinn eines Lotto-Jackpots oder einer Quizshow meldet und die Hälfte davon einfordert. Stimmt das?
Lotto-Gewinner können aufatmen. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass reine Glücksspielgewinne steuerfrei sind. Gewinne aus Lotto, Sportwetten, Quizshows, Casino-Spielen oder sonstigen Glücksspielen unterliegen nicht der Einkommensteuer.
„Solche Gewinne werden nicht als Einkommen im klassischen Sinne, sondern als einmalige Vermögensmehrung betrachtet, die nicht versteuert werden muss“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Aus diesem Grund muss ein Gewinn auch nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Lotto-Gewinn ist steuerfrei. Was ist mit Preisgeld bei Pokerturnieren?
Wer hingegen regelmäßig erfolgreich an Quizshows, Pokerturnieren oder anderen Formaten teilnimmt, dem kann das Finanzamt gewerbsmäßiges Handeln unterstellen – und die Gewinne sehr wohl der Einkommens- und möglicherweise auch der Gewerbesteuer unterziehen.
Auto oder Reise gewonnen – werden bei Sachpreisen Steuern fällig?
Auch beim Gewinn eines Sachpreises – etwa einem Auto oder einer Reise – gilt, dass das Glück nur dann steuerlich relevant wird, wenn das Gewinnspiel im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Zum Beispiel, wenn es sich um ein Bonus-Gewinnspiel für Selbstständige handelt. Andernfalls werden auch hier keine Steuern fällig.
Nimmt man an einer Doku-Realityshow teil, bei der etwa das Eigenheim einer bedürftigen Familie umgebaut und renoviert wird, so sind die reinen Renovierungsleistungen steuerpflichtig.
Lotto-Gewinn teilen? Schenkungssteuer beachten!
Geteiltes Glück ist doppelte Freude. Wenn man als glücklicher Lotto-Gewinner vom vielen Geld der Familie oder Freunden abgeben will, sollte man die Schenkungssteuer im Auge behalten. Die Freibeträge orientieren sich am Verwandtschaftsgrad. Schenkt man etwa den eigenen Kindern, liegt der Freibetrag zum Beispiel bei 400.000 Euro. Wird der Freibetrag überschritten, müssen die Beschenkten Steuern zahlen. Alle zehn Jahre können diese Freibeträge erneut ausgeschöpft werden.
Der Lotto-Gewinn an sich ist steuerfrei, doch wer gibt bei einer hohen Gewinnsumme schon alles auf einmal aus. Wird mit dem Geld weiter gewirtschaftet, also wird das Geld angelegt und man bekommt Zinsen oder Dividende, muss man dann wie bei jedem angelegten Geld auf diese Einkünfte Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen.
Wird der Gewinn nach dem Tod vererbt, unterliegt diese Erbschaft der Erbschaftsteuer. Auch hier gelten Freibeträge für Verwandte. ■