In der Nacht von 28. auf 29. März 2026 ist es wieder soweit! Die Uhren werden von 2 Uhr auf 3 Uhr auf Sommerzeit umgestellt. Für Millionen Beschäftigte ist der Wechsel aber nicht nur eine Frage des Biorhythmus, sondern auch des Geldes. Diese Regelungen gelten für alle, die in der Nacht der Uhrumstellung arbeiten.
Muss man die fehlende Stunde nacharbeiten?
Millionen Arbeitnehmer werden in der Nacht der Uhrumstellung wie gewohnt arbeiten. Ob Pflegekräfte, Industriearbeiter oder Sicherheitsdienste, sie alle stellen sich dabei die Frage: Wie viele Stunden müssen in dieser Nacht tatsächlich gearbeitet werden und wie wird die Arbeitszeit vergütet?
Denn wer während der Zeitumstellung auf Sommerzeit arbeitet, verliert sozusagen eine Stunde.Die Uhren werden von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Die Nacht ist also eine Stunde kürzer. Eine Schicht, die auf dem Dienstplan acht Stunden dauert, umfasst tatsächlich nur sieben Stunden Arbeit. Müssen Beschäftigte diese Stunde nacharbeiten?

Gibt es einen Unterschied beim Gehalt?
Eine besondere Regelung im Arbeitszeitgesetz gibt es für die Zeitumstellungs-Nächte nicht. Entscheidend sind deshalb Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder der individuelle Arbeitsvertrag. In der Praxis gilt meist: Die verlorene Stunde muss nicht nachgearbeitet werden.
Beim Gehalt macht das allerdings einen Unterschied – je nach Bezahlmodell. Beschäftigte mit festem Monatsgehalt müssen sich keine Sorgen machen. Ihr Lohn bleibt unverändert, auch wenn sie real nur sieben Stunden gearbeitet haben.
Anders sieht es bei Stundenlöhnen aus. Hier gilt grundsätzlich: Bezahlt wird nur die Zeit, die tatsächlich gearbeitet wurde. Die weggefallene Stunde wird also auch nicht vergütet.

Was gilt für Zuschläge?
Das betrifft auch Zuschläge. Nachtschichtzulagen fallen für diese Stunde ebenfalls weg. Der Grund: Sie sollen eine tatsächliche Belastung ausgleichen – und die besteht nicht, wenn gar nicht gearbeitet wurde. Aber auch bei der Bezahlung sind grundsätzlich wieder der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag maßgeblich.
Im Herbst dreht sich die Situation dann um. Wenn im Oktober die Uhren von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt werden, dauert die Nacht plötzlich eine Stunde länger. Aus einer Acht-Stunden-Schicht wird real eine Neun-Stunden-Schicht.


