Die meisten Autofahrer bringen ihre Fahrzeuge zumindest hin und wieder in die Waschanlage. Geht dabei etwas kaputt am Auto, folgt nicht selten Streit mit dem Betreiber der Waschanlage über den Ersatz des Schadens. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zu dem Thema gesprochen.
Wenn in einer Autowaschanlage ein Fahrzeug beschädigt wird, muss dafür grundsätzlich der Betreiber haften. Das verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil in Karlsruhe. Ausschlaggebend sei den Richterinnen und Richtern zufolge, dass das Auto serienmäßig und ordnungsgemäß ausgestattet ist. Wenn eine Waschanlage konstruktionsbedingt nicht zu einem marktgängigen Fahrzeug passe, trage dieses Risiko nicht der Fahrer, sondern der Anlagenbetreiber. (Az. VII ZR 39/24)
In dem in Karlsruhe verhandelten Fall war bei einem Range Rover während eines Waschvorgangs der Heckspoiler abgerissen. Auch das Heck des Fahrzeugs war dadurch beschädigt worden. Der am Ende des Dachs angebrachte Spoiler gehörte zur serienmäßigen Ausstattung des Autos. Das höchste deutsche Zivilgericht gab dem klagenden Autofahrer nun recht – und urteilte, dass die beklagte Tankstelle, die die Waschanlage betreibt, ihm den geforderten Schadenersatz von mehr als 3.200 Euro in voller Höhe zahlen muss.
Der Kläger aus dem nordrhein-westfälischen Rheine konnte berechtigt darauf vertrauen, dass sein Fahrzeug unbeschädigt aus der Waschanlage kommt, sagte der Vorsitzende Richter, Rüdiger Pamp, bei der Urteilsverkündung. Die Waschanlage war demnach in einem ordnungsgemäßen Zustand, aber nicht für das Auto des Klägers geeignet. Dafür muss die Tankstelle nach Ansicht des Zivilsenats haften.
Nach dem Waschen in der Anlage das Auto kontrollieren

Wenn Sie mit ihrem Auto in der Waschanlage waren, sollten sie gleich danach checken, ob alles in Ordnung. Kontrollieren Sie bei einem Gang rund um das Fahrzeug, dass es nicht beschädigt wurde. Melden Sie Schäden sofort beim Betreiber der Anlage, bevor Sie das Gelände verlassen. Lassen Sie sich vom Betreiber der Waschanlage den oder die Schäden schriftlich bestätigen. Machen Sie gegebenenfalls per Handy ein Foto des Schadens. Es ist auch möglich, später zu melden, wenn etwas kaputt gegangen ist. Doch dann wird es schwer nachzuweisen, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist.
Nicht verpflichtert ist der Waschanlagen-Betreiber übrigens, Kunden darauf hinzuweisen, dass die Scheibenwischer in Ruhestellung sein müssen. Auch an das Schließen der Fenster muss er den Autobesitzer nicht erinnern. ■