Überstunden gehören für viele Beschäftigte längst zum Alltag. Doch häufig gibt es dafür kaum oder gar keinen finanziellen Ausgleich. Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) will das nun zumindest steuerlich etwas abfedern – mit einem Bonus für Mehrarbeit. Doch was bringt die geplante Neuregelung wirklich?
Im Koalitionsvertrag hat sich die Regierung darauf verständigt, Zuschläge für Überstunden künftig steuerfrei zu stellen. Ziel ist es, Beschäftigte zu entlasten und ihnen am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto zu lassen.
„Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt“, heißt es im Koalitionsvertrag auf Seite 48.

Nur der Zuschlag wird steuerfrei
Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Denn steuerfrei werden soll nicht die Überstundenvergütung selbst. Die reguläre Bezahlung der zusätzlichen Stunden bleibt steuerpflichtig. Begünstigt wird nur der Zuschlag, also der Bonus für die Mehrarbeit.
Und auch hier setzt die geplante Regel klare Grenzen: Die Steuerfreiheit gilt nur für Mehrarbeit, wenn diese über „für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden“ hinausgeht.
Die geplante Änderung trifft auf eine Arbeitswelt, in der Überstunden längst Normalität sind. Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung leistet jede beschäftigte Person in Deutschland durchschnittlich 28,2 Überstunden pro Jahr. Mehr als die Hälfte davon bleibt sogar unbezahlt.
Wie stark sich die neue Steuerregel tatsächlich auswirken würde, zeigt ein Beispiel: Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient und 28,2 Überstunden im Monat leistet, könnte laut Berechnungen rund 64 Euro mehr Netto bekommen.

Nächster Haken: Profitieren sollen nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit regulären Vollzeitverträgen. Beschäftigte in Teilzeit sind ausgenommen. Für sie verspricht die Bundesregierung im Koalitionsvertrag aber „einen neuen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit“.
Die Beschränkung auf Vollzeitbeschäftigte ist politisch heikel. Denn Teilzeit ist in Deutschland weit verbreitet: 2024 arbeitete fast jede dritte erwerbstätige Person in Teilzeit.
Vor allem Frauen sind betroffen, die besonders häufig Teilzeit arbeiten. Kritiker warnen deshalb, dass die Regelung bestehende Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt sogar verschärfen könnte. Denn auch Teilzeitbeschäftigte leisten oft zusätzliche Stunden. Diese würden dann aber steuerlich weiterhin nicht begünstigt.


