Die Ampel-Koalition will ein neues bundesweit gültiges Nahverkehrsticket schaffen.
Die Ampel-Koalition will ein neues bundesweit gültiges Nahverkehrsticket schaffen. dpa/Arne Dedert

49-Euro-Ticket, Gaspreis, Wohngeld: Mit 65 Milliarden Euro greift der Staat durch das dritte Entlastungspaket Bürgern und Unternehmen wegen der massiv gestiegenen Energiepreise und der Inflation unter die Arme. Doch zwischen Bund und Ländern gibt es heftigen Streit über die Verteilung der Kosten. Wo es hakt – ein Überblick:

Gas- und Strompreisbremse so früh wie möglich

Schon vor Wochen hat die Bundesregierung angekündigt, Vorschläge einer Expertenkommission für eine Gaspreisbremse bei 12 Cent pro Kilowattstunde ab März umzusetzen. Unionsgeführten Ländern war das zu spät, sie forderten Entlastungen im Januar und Februar. Am Dienstag teilte das Bundeskanzleramt mit, dass der Start der Gaspreisbremse ab 1. März steht, sie nun aber rückwirkend schon zum 1. Februar gelten soll. Die Abrechnung direkt ab Februar sei bei den Versorgern nicht zu schaffen, hieß es dazu.

Ab Januar soll es bereits eine Strompreisbremse geben. Das Kanzleramt will der Vorlage zufolge die Strompreise für Haushalte und Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln.

Die Bundesregierung sieht sich zudem Forderungen ausgesetzt, auch für Entlastungen bei den Kosten für andere Brennstoffe wie Heizöl und Pellets zu sorgen – hier peilt das Kanzleramt aber nur eine Härtefallregelung an.

Streit um Nachfolge des 9-Euro-Ticket im ÖPNV

Bund und Länder sind sich einig, dass es eine Nachfolgeregelung für das bundesweit gültige Neun-Euro-Ticket im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus dem Sommer geben soll. Beide Seiten unterstützen grundsätzlich Pläne für ein 49-Euro-Ticket ab dem kommenden Jahr, streiten aber über die Finanzierung.

Die Bundesregierung hat hierfür 1,5 Milliarden Euro pro Jahr angeboten. Die Länder-Finanzminister hatten Ende September darüber hinaus eine Erhöhung der Mittel für den regionalen Bahn-Ausbau um weitere 1,5 Milliarden Euro gefordert. Das Kanzleramt will den Ländern am Mittwoch aber lediglich eine Milliarde Euro zusätzlich an Regionalisierungsmitteln anbieten.

Acht Milliarden Euro Hilfen für Kliniken und Krankenhäuser

Die Länder mahnten, es gebe „außerordentlich steigende Energie- und Sachkosten bei Krankenhäusern, Universitätskliniken sowie Pflegeeinrichtungen“. Das Bundeskanzleramt will laut Beschlussvorlage für einen Härtefallregelung zwölf Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung stellen – davon sollen bis zu acht Milliarden den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zugute kommen.

Finanzierung des Wohngelds offen

Das Wohngeld können Menschen beantragen, die keine Sozialleistungen erhalten, aber nur wenig Geld zum Leben zur Verfügung haben. Bisher teilten sich Bund und Länder die Kosten für die zuletzt rund 600.000 anspruchsberechtigten Haushalte. Die Bundesregierung will die Zahl der Empfänger zum 1. Januar auf zwei Millionen Haushalte mehr als verdreifachen. Da auch die durchschnittlichen Zahlungen steigen, erhöhen sich die Kosten laut Bauministerium auf rund 5,1 Milliarden Euro. Aus Sicht der Bundesregierung sollen die Länder weiterhin die Hälfte tragen.

Zoff um Flüchtlingskosten

Durch den Ukraine-Krieg sind rund eine Million Menschen nach Deutschland geflüchtet, auch die Zahl der Asylbewerber aus anderen Ländern steigt. Die Kommunen sehen sich am Rande ihrer Leistungsfähigkeit und verlangen von Bund und Ländern die vollständige Übernahme der Kosten für Unterbringung, Betreuung und Integration, die Länder zeigen wiederum auf den Bund.

Das Kanzleramt will den Ländern laut Berichten in diesem und im kommenden Jahr jeweils 1,5 Milliarden zur Finanzierung der Flüchtlingskosten zur Verfügung stellen.