Berliner Staatsanwaltschaft

Wegen Falschaussage: Ex-Verkehrsminister Andy Scheuer angeklagt

Die Staatsanwaltschaft in Berlin geht gegen den CSU-Mann vor. Andreas Scheuer soll vor dem Maut-Untersuchungsausschuss gelogen haben.

Author - Berliner KURIER
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Andreas Scheuer im Jahr 2021  als Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Andreas Scheuer im Jahr 2021 als Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.Christoph Soeder/dpa

Über drei Jahre lang wurde von der Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt, jetzt hat sie Anklage gegen Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wegen des Vorwurfs einer uneidlichen Falschaussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags erhoben. Mit angeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz.  Wegen der besonderen Bedeutung des Falles wird Scheuer nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht angeklagt.

Scheuer hält Anklage nach so langer Zeit für politisch motiviert

Der ehemalige CSU-Politiker hatte den seit 2022 juristisch verfolgten Vorwurf damals bestritten. Der BILD sagt er jetzt: „Die Entscheidung, nun Anklage zu erheben, ist für mich nicht nachvollziehbar und macht mich betroffen. Die Motive und der Zeitpunkt für die Anklage sind mir unverständlich und erscheinen mehr politisch motiviert. Nach einer so langen Zeit der Untersuchung nutzt der Staatsanwalt genau das sogenannte mediale Sommerloch für die Anklageerhebung.“

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Mai 2022 wegen des Verdachts einer Falschaussage im Untersuchungsausschuss des Bundestags ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer sowie den früheren Verkehrsstaatssekretär Schulz eingeleitet. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass Scheuer und Schulz bei einer Zeugenaussage „bewusst wahrheitswidrig“ ausgesagt hätten, hieß es damals.

Falschausage kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Konkret ging es darum, dass Scheuer im Oktober 2020 vor dem Untersuchungsausschuss gesagt hatte, nach seiner Erinnerung habe es kein Angebot des designierten Mautbetreiberkonsortiums gegeben, den Vertragsabschluss zur Pkw-Maut auf einen Zeitpunkt nach dem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verschieben. Manager der eigentlich vorgesehenen Maut-Betreiberfirmen hatten im Ausschuss von einem solchen Angebot an Scheuer berichtet, dieser habe dies abgelehnt.

Die Pkw-Maut - ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen schwarz-roten Bundesregierung - war im Juni 2019 vom EuGH als rechtswidrig gestoppt worden. Ein Untersuchungsausschuss hatte sich danach mit möglichen Fehlern Scheuers befasst. Die Opposition hatte Scheuer schwere Fehler im Haushalts- und Vergaberecht zulasten der Steuerzahler vorgeworfen. Er habe Verträge zur Pkw-Maut abgeschlossen, noch bevor Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Scheuer hatte die Vorwürfe stets bestritten.

243 Millionen Schadenersatz-Kosten durch das Maut-Debakel

Der deutsche Staat musste infolge des Maut-Debakels 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Das hatte eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergeben. Scheuer hatte im Mai 2022 gesagt, er habe vor dem Untersuchungsausschuss wahrheitsgemäß ausgesagt: „Ich gehe fest davon aus, dass auch eine Überprüfung zu keinem anderen Ergebnis kommen wird.“ Laut den damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft lagen dem Ermittlungsverfahren mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen zugrunde.

Scheuer hatte im April sein Bundestagsmandat niedergelegt. Er hat inzwischen eine Beratungsfirma gegründet (mit dpa).