Schnelle Sanktionen

CDU will Bürgergeld abschaffen: DAS plant die Partei

Sanktionen sollen schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden

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„Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab (Totalverweigerer), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist“, heißt es in einer Beschlussvorlage für den CDU-Bundesvorstand. (Symbolfoto) 
„Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab (Totalverweigerer), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist“, heißt es in einer Beschlussvorlage für den CDU-Bundesvorstand. (Symbolfoto) Jens Kalaene/dpa

Die CDU will das Unterstützungssystem des Bürgergelds grundlegend ändern. „Der Name 'Bürgergeld' führt in die Irre und ist Ausdruck des politischen Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens“, heißt es in einer Beschlussvorlage für eine Sitzung des Bundesvorstands an diesem Montag, über die zunächst die Bild-Zeitung (Freitag) berichtete. „Dieses Konzept lehnen wir klar ab.“ Deshalb wolle die CDU das Bürgergeld in „Neue Grundsicherung“ umbenennen und „in der jetzigen Form abschaffen“.

Konkret will sich die CDU unter anderem dafür starkmachen, Sanktionen schneller, einfacher und unbürokratischer durchzusetzen. „Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab (Totalverweigerer), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist“, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ein Anspruch auf Grundsicherung solle dann nicht mehr bestehen. Dabei solle sichergestellt werden, dass Kinder und Partner nicht unter dem Verhalten solcher „Totalverweigerer“ leiden.

Ohne Gespräch kein Geld

Ziel müsse die Vermittlung in Arbeit sein, fordert die CDU laut der Beschlussvorlage. Der Fokus der Jobcenter solle daher wieder stärker auf eine „intensive und qualifizierende Unterstützung von Hilfeempfängern“ gelegt werden. Wer zu Terminen ohne sachlichen Grund mehr als einmal nicht erscheine, solle zunächst keine Leistungen bekommen - das einbehaltene Geld solle erst ausgezahlt werden, wenn der Gesprächsfaden wieder aufgenommen wird. Gibt es nach drei Monaten keinen Kontakt mehr zum Jobcenter, solle davon ausgegangen werden, dass keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorliege.

Vermögensprüfung ab dem ersten Tag

Wer Vermögen habe, dürfe die Solidarität der Steuerzahlergemeinschaft nicht in Anspruch nehmen, heißt es in dem Entwurf. Daher solle die Karenzzeit von zwölf Monaten abgeschafft und ab dem ersten Tag in der Grundsicherung eine Vermögensprüfung vorgenommen werden. Die Grenzen von Schonvermögen sollten gesenkt und das Schonvermögen von der Zahl der Arbeitsjahre abhängig gemacht werden.

Das Bürgergeld hatte nach einer Reform der Ampel-Koalition Anfang 2023 das System von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) abgelöst. Es soll Menschen den Lebensunterhalt sichern, die arbeiten können, deren Einkommen aber nicht zum Leben reicht. Betroffenen soll mit Beratung, Aus- und Weiterbildung geholfen werden, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.