Wahlausschuss

BSW-Beschwerde: Bundestagswahl muss nicht neu ausgezählt werden

Sahra Wagenknecht und ihr BSW scheitern mit ihrem Einspruch zur vergangenen Bundestagswahl.

Author - Kay Schöphörster
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So kämpfte das BSW und und Sahra Wagenknecht 2024 im Wahlkampf um Stimmen.
So kämpfte das BSW und und Sahra Wagenknecht 2024 im Wahlkampf um Stimmen.Frank Hammerschmidt/dpa

Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags mit dem Anliegen gescheitert, die Stimmen der Bundestagswahl vom Februar neu auszählen zu lassen. Die Mehrheit im Ausschuss hält die Einsprüche des BSW für unbegründet, wie der Vorsitzende Macit Karaahmetoğlu (SPD) am Donnerstag in Berlin mitteilte.

Nun befindet noch das Plenum des Bundestags über die Empfehlung zur Ablehnung der Neuauszählung. Am Ende dürfte die Sache beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen.

Denn Partei-Gründerin Sahra Wagenknecht hatte bereits im Vorfeld angekündigt, für diesen Fall der Ablehnung einer Neuauszählung vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Das BSW hatte bei der Bundestagswahl im Februar den Einzug ins Parlament äußerst knapp verpasst. Mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen scheiterte das Bündnis an der Fünf-Prozent-Hürde, es fehlten lediglich 9529 Stimmen.

Wagenknecht kritisiert Wahlprüfungsverfahren

Wagenknecht kritisierte das Verfahren der Wahlprüfung durch Vertreter anderer Parteien im Bundestag. „Dass Abgeordnete Richter in eigener Sache sind, stammt aus der Kaiserzeit“, sagte sie dem „Spiegel“. Sie kritisierte auch, dass der Wahlprüfungsausschuss neun Monate gebraucht habe, um zu einem Ergebnis zu kommen. „Man kann es nicht anders sagen: Deutschland hat die Wahlprüfung einer Bananenrepublik.“

Bei der Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses hatte es kein einstimmiges Ergebnis gegeben. Die AfD hatte sich der der BSW-Forderung angeschlossen. Wann der Bundestags über die Empfehlung des Ausschusses abschließend befinden wird, stand am Donnerstag noch nicht fest.