Rene Baier (46) aus Sachsen-Anhalt hat ganz schön für Wirbel gesorgt. In seinem Ostsee-Urlaub filmte er ein U-Boot vor Rügen, bekam Riesen-Ärger. Ist er nun zum Staatsfeind Nummer eins geworden? Und muss er wegen des Videos in den Knast? Der KURIER fragte beim Bundesverteidigungsministerium nach.
Diesen Urlaub wird Rene Baier wohl nicht so schnell vergessen. Vor wenigen Tagen hatte er in Sassnitz von einer Strandbar aus gesehen, wie ein U-Boot auf der Ostsee in Begleitung eines Schiffes der Küstenwache fuhr. Er lief zum Strand, nahm mit seinem Handy die irre Entdeckung auf und postete das Video unter anderem auf seinem Facebook-Account.
Der Riesen-Ärger folgte prompt. Erst wurde Baisers Facebook-Account für 24 Stunden gesperrt. Dann erhielt er einen mysteriösen Anruf von einem Mann, der sich als Mitarbeiter des Rüstungsunternehmens ThyssenKrupp Marine Systems (TKMS) ausgab, das in Kiel U-Boote baut. „Er rief mich mit unterdrückter Rufnummer an, erklärte, es wäre besser, wenn ich die Aufnahmen löschen würde“, sagte Baier.

Als sich herausstellt, dass das gefilmte U-Boot für Israel gebaut war und in der Ostsee auf Testfahrt war, will Baier Drohungen bekommen haben. „Ich bekomme Drohungen, werde als Israel-Feind beschimpft, weil ich angeblich mit der Aufnahme Geheimnisse verraten habe“, sagt er.
Weil er ein U-Boot filmte: Muss Ostsee-Urlauber jetzt ins Gefängnis?
Seit Montag ist Baier wieder in Sachsen-Anhalt als Sanitäter im Einsatz. „Seit 20 Jahren mache ich diesen Job, fahre Menschen in die Klinik oder bringe Patienten zur Dialyse-Behandlung“, sagt Baier dem KURIER. Oft ist er auch bei Rettungseinsätzen dabei, etwa bei schweren Autounfällen. Ein Mann, der Menschenleben rettet, soll nun ein Staatsfeind wegen eines U-Boot-Videos sein? „Dass dies passiert, davor habe ich schon Angst“, sagt Baier.
Denn auf dem ersten Blick scheint die Rechtslage gegen den U-Boot-Filmer zu sprechen. Im Strafgesetzbuch steht unter Paragraf 109 g („Sicherheitsgefährdendes Abbilden“): „Wer von einem Wehrmittel … oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt“ und mit dieser Verbreitung „unwissentlich oder leichtfertig“ unter anderem die „Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ gefährdet, „wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.
Darf ich U-Boot auf der Ostsee filmen? Das sagt das Verteidigungsministerium
Eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums erklärt jedoch auf KURIER-Anfrage, dass Rene Baier mit keinen strafrechtlichen Folgen rechnen muss. Sie stellt klar: „Wenn im öffentlichen Raum eine Fregatte oder ein U-Boot auftaucht, und man nicht verhindert, dass diese etwa vom Strand aus gesehen werden und so jemand mit seinem Handy Aufnahmen machen kann, ist das Aufnehmen und das Veröffentlichen der Aufnahmen für denjenigen nicht strafbar.“
Schließlich habe ja nicht nur Baier an diesem Tag am Strand das U-Boot gesehen. Dies sei so ähnlich, als würde man einen Militärkonvoi auf einer öffentlichen Straße aufnehmen. Auch dies sei nicht strafbar, auch nicht das Veröffentlichen dieser Fotos. „Wir haben kein Schutzrecht für diese Bilder“, sagt die Behördensprecherin.
Sollte es dennoch sicherheitsrelevante Bedenken geben, würde man den Fotografen und Verbreiter solcher Aufnahmen kontaktieren. Per Anruf oder mit einer schriftlichen Abmahnung, in der sich der Urheber verpflichtet, die veröffentlichten Aufnahmen zu löschen und auch nicht wieder zu verbreiten. „Demjenigen entstehen keine Kosten und die Sache wird auch nicht strafrechtlich verfolgt“, sagt die Sprecherin.
Anders sei es, wenn man etwa mit Drohnen absichtlich Aufnahmen aus dem Innern einer Kaserne macht. Laut Paragraf 109 g würde dann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.