Hammer-Pegel auf dem Weg zum Job: Das Landgericht Dessau-Roßlau hat am Donnerstag eine 45-Jährige wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie war im September 2024 mit über vier Promille mit dem Auto zu einem Vorstellungsgespräch gefahren.
Frau bewirbt sich um eine Stelle als Putzkraft
Das teilte der Pressesprecher des Gerichts, Frank Straube, t-online mit. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Die Frau hatte sich auf eine Stelle als Putzkraft in einer Seniorenresidenz in Dessau beworben und war dafür rund 14 Kilometer aus Raguhn‑Jeßnitz angereist.
Messgerät zeigt Wert von 4,75 Promille an
Vor Ort fiel der Personalchefin starker Alkoholgeruch auf, sie rief die Polizei. „Bei einem ersten Atemalkoholtest zeigte das Messgerät einen sagenhaften Wert von 4,75 Promille an. Bei einem zweiten Test konnte das Gerät den Wert dann schon gar nicht mehr erfassen“, so Straube.
Laut „Bild“ erklärte Polizeikommissar Robert K. im Zeugenstand, das Gerät habe bei der Messung drei Pfeile angezeigt. „So etwas habe ich noch nicht erlebt“, so K. weiter. Seine Kollegin Leonie B. erinnerte sich vor Gericht daran, die 45-Jährige habe bei der Kontrolle angegeben, am Vorabend drei Bier getrunken zu haben.
So etwas habe ich noch nicht erlebt.
Frau wird zunächst vom Amtsgericht freigesprochen
Etwa 80 Minuten nach den ersten beiden Messungen wurde Blut abgenommen. Der Wert lag da bei 3,76 Promille. „Das ist wirklich exorbitant hoch“, so der Sprecher.
Bemerkenswert: Vor dem Amtsgericht Bitterfeld war die Frau zunächst freigesprochen worden. „Der Richter hat entschieden, dass die Frau aufgrund der hohen Blutalkoholkonzentration schuldunfähig war.“ Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein – mit Erfolg.
Frau erhält Geldstrafe in Höhe von 750 Euro
In der neuen Verhandlung sah die Richterin eine verminderte, aber dennoch vorhandene Schuldfähigkeit. „Sie wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen über 15 Euro, also insgesamt 750 Euro, verurteilt. Daneben wurde ihr die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist angeordnet“, erklärte Straube.
Das bedeutet: Die 45‑Jährige darf erst in sechs Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen. „Höchstwahrscheinlich muss sie sich dann auch einer MPU unterziehen“, so der Sprecher.




