Der Prozess im Mordfall Fabian aus Güstrow ist noch lange nicht vorbei, legt aktuell aber eine Sommerpause ein. Erst am 6. August wird das Verfahren fortgesetzt. Dann sollen weitere Zeugen gehört werden, außerdem will sich Ende August auch die Angeklagte Gina H. selbst zu den Vorwürfen äußern. Während viele von ihrer Schuld überzeugt sind, ist es einer offenbar nicht: Matthias R., der Vater des kleinen Fabian. Er hat sich während des Prozesses in den sozialen Medien über das Verfahren geäußert. Und stellte sich damit weiterhin hinter die Angeklagte Gina H.
Fabians Vater glaubt an Unschuld von Gina H.
Es dürfte eine der größten Überraschungen im Prozess gegen Gina H. gewesen sein: Schon am dritten Prozesstag im Fall Fabian wurde bekannt, dass der Vater des toten Jungen und die Angeklagte wieder ein Paar sind. Während ihrer Zeit in der Untersuchungshaft, wo er sie offenbar regelmäßig besuchte, habe sich das so ergeben, sagte Matthias R. und machte deutlich, dass er weiterhin von ihrer Unschuld überzeugt ist. Und das, obwohl die Staatsanwaltschaft in der Trennung der beiden im vergangenen Jahr sogar ein mögliches Motiv für den Mord vermutet.
Während des Prozesses meldete sich Matthias R. dann noch einmal zu Wort – und zwar fernab des Gerichtssaals. In den sozialen Medien wurde ein Statement des Vaters von Fabian veröffentlicht, das viele ratlos machte. Über das Schreiben, das laut Berichten mit „Viele Grüße, Matthias R.“ unterzeichnet war, berichtete zuerst die Bild. „Jetzt melde ich mich zu Wort, ich habe lange geschwiegen“, heißt es in dem Text. „Ich möchte heute einige Dinge loswerden.“

Er vermisse seinen geliebten Sohn Fabian „jeden einzelnen Tag“, hieß es von Matthias R. „Er fehlt mir unbeschreiblich. Auch wenn das nach außen vielleicht anders wirkt. Niemand weiß, wie es wirklich in mir aussieht.“ Er sitze nicht auf der Nebenklagebank – das bedeute aber nicht, dass er seinen Sohn nicht liebe. „Ich kämpfe jeden Tag für meinen Sohn und für Gerechtigkeit.“ Als Nebenklägerin im Prozess tritt nur Dorina L. auf, die Mutter des getöteten Fabian aus Güstrow.
Fabians Vater Matthias R. kritisiert Ermittler
Zur Angeklagten Gina H. teilt Matthias R. mit, dass Fabian sie genauso geliebt habe wie seine Mutter und ihn selbst. Er kritisiert die Ermittlungen in dem Fall. „Nach meinem Empfinden wird nicht allem konsequent nachgegangen oder alles vollständig ausgewertet.“
So fragt er, warum nicht danach geschaut wurde, ob es im Landkreis noch ein zweites Fahrzeug wie das von Gina H. gebe. Zudem betont er: „Selbst Sachverständige und Gutachter können nicht mit 100-prozentiger Sicherheit sagen, ob bestimmte Spuren tatsächlich Gina zugeordnet werden können.“
Auch die Medien geht er an, bezeichnet die Berichterstattung als „erschreckend“ und spricht von Vorverurteilung. „Es gab in der Vergangenheit bereits Fälle, in denen Menschen unschuldig verurteilt wurden.“ Laut Bild betont er in seinem Statement auch: „Solange kein Urteil gesprochen wurde, gilt die Unschuldsvermutung.“ Für seinen Sohn Fabian kämpfe er weiter – und werde „immer hinter ihm stehen wie ein Löwe“.

Das Statement von Fabians Vater hatte für reichlich Wirbel gesorgt, unter anderem bei Fabians Mutter Dorina L. Etwa die Behauptung, Fabian habe Gina H. genauso geliebt wie seine eigenen Eltern. Der Junge habe nicht nach Gina H. gefragt, sondern immer nach ihrem Sohn – weil er es liebte, mit ihm zu spielen. Immer habe der Junge zu seinem Freund fahren wollen. „Das waren Fabis Fragen – und nicht: Kann ich mal wieder Gina sehen?“ Es habe sie sehr verletzt, so mit Gina H. auf eine Stufe gestellt zu werden. „Das ist aktuell schlimmer als eine Beleidigung für mich“, sagt Dorina L. in einem Interview mit dem YouTube-Kanal „Jens fragt nach“.
Fall Fabian: Das werfen die Ermittler Gina H. vor.
Gina H. wird vorgeworfen, den kleinen Fabian aus Güstrow am 10. Oktober 2025 unter einem Vorwand aus dem Haus seiner Mutter gelockt zu haben. Sie soll mit ihm auf ein Feld bei Klein Upahl gefahren und dort mit ihm zu einem Tümpel gelaufen sein. Am Ufer des Tümpels tötete sie den Jungen laut Anklage mit mindestens sechs Messerstichen im Bereich des Oberkörpers.



