Deutschlands Justiz muss sich mit den skurrilsten Fällen beschäftigen – und dieser macht dabei keine Ausnahme: In Rheinland-Pfalz wurde einem Polizisten jetzt der Beamtenstatus aberkannt, weil er während eines dienstlichen Einsatzes Käse geklaut hatte. Sie haben richtig gelesen: Der Ordnungshüter ließ bei einem Unfall mit einem Käselaster laut Gericht mehrere Pakete Cheddar mitgehen – nun bekam er dafür die Quittung. Laut Oberverwaltungsgericht handele es sich dabei um ein schweres innerdienstliches Dienstvergehen.
Polizist ließ nach Unfall rund 180 Kilogramm Käse mitgehen
Was war passiert? Der Polizist hatte Berichten zufolge bei einer Station der Autobahnpolizei gearbeitet. Bereits im Jahr 2019 kam es dann zu einem Unfall mit einem Sattelschlepper, der Käse geladen hatte. Der Polizist habe die Gefahrenstelle absichern sollen. Mit einem Kleinbus sei er zur Unfallstelle gefahren und habe einen Mitarbeiter einer Bergungsfirma aufgefordert, ihm mehrere Käsepakete zu überlassen. Einen Teil davon brachte er demnach zur Dienststelle – doch wo der übrige Käse blieb, konnte nicht abschließend geklärt werden.
Zwei Pakete habe er in einem Gemeinschaftsraum der Dienststelle deponiert, eines im Wagen einer Kollegin. Sechs Pakete blieben verschwunden. Es handelte sich Berichten zufolge um 180 Kilogramm Käse in einem Gesamtwert von etwa 550 Euro. Seinen Vorgesetzten habe der Mann erzählt, der Käse habe auf der Straße gelegen und sei freigegeben worden. In einem Strafverfahren wegen Diebstahls war der Polizist verwarnt worden.

Nach Abschluss des Strafverfahrens erhob das Land Rheinland-Pfalz zudem Disziplinarklage gegen den Polizisten, das Verwaltungsgericht in Trier entfernte ihn aus dem Dienst. Die Begründung: Durch den Diebstahl in Uniform habe er gegen seine Wohlverhaltenspflicht als Beamter verstoßen. Außerdem habe er, hieß es, seine Vorgesetzten belogen und dem Ansehen der Polizei des Landes in hohem Maße geschadet. Bei schweren Verletzungen ihrer Dienstpflichten können Beamte aus ihrem Dienst entfernt werden.
Käse-Dieb vor Gericht: Er wollte den Cheddar vor der Vernichtung retten
Dagegen ging der Käse-Dieb nun vor: Vor Gericht gab er an, der Käse sei praktisch nichts mehr wert gewesen, schließlich wurde durch den Unfall die Kühlkette unterbrochen. Er habe die Lebensmittel nur vor der Vernichtung retten wollen – wobei er selbst überhaupt keinen Cheddar esse. Das Oberverwaltungsgericht wies seine Berufung aber zurück. Für einen Beamten, der während des Diensts in Polizeiuniform und unter Mitführung seiner Dienstwaffe einen Diebstahl begehe, könne die Allgemeinheit berechtigterweise kein Verständnis aufbringen - und ebenso wenig der Dienstherr. ■