Für jeweils 150 Euro!

Wie krank ist das denn? Corona-Ärztin (79) stellt falsche Impfnachweise aus

Die Aufkleber samt Unterschrift gab es bei der Berliner Corona-Ärztin auch ohne lästigen Piks – natürlich gegen Bares. Jetzt der Prozess.

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Die Corona-Ärztin wurde am Montag von einem Berliner Gericht verurteilt.
Die Corona-Ärztin wurde am Montag von einem Berliner Gericht verurteilt.Pressefoto Wagner

Bei der Ärztin mit Praxis in Berlin-Grunewald gab es Corona-Impfaufkleber samt Unterschrift auch ohne lästigen Piks – gegen Bares: Gisela F. (79) wurde ein Fall für die Kripo und landete vor Gericht.

Den weißen Kittel getauscht gegen einen flotten Blazer in Weiß und selbstbewusst saß die Allgemeinmedizinerin vor dem Richter. Um 45 Fälle zwischen Juni 2021 und November 2022 ging es. Die Zeit der Pandemie – mehr Freiheiten für Geimpfte. Gegen Geld habe Ärztin F. die begehrten Bescheinigungen ausgestellt.

Die Angeklagte: „Es ging mir nicht um Geld.“ Sie habe sich nichts vorzuwerfen im Umgang mit ihren Patienten – „mein Beruf ist meine Berufung“. Sie sei Idealistin – „ich bin nicht Ärztin geworfen, um reich zu werden“. Laut Anklage aber wurde gezahlt für eine Corona-Impfbestätigung ohne Piks. Es seien jeweils mindestens 150 Euro gewesen.

Corona-Ärztin zog Impfverweigerer regelrecht an

Die Ärztin: „Die Kripo ging damals bei mir ein und aus.“ Wohnung und Praxis wurden durchsucht. Eine Ermittlerin: „Wir fanden Impfausweise ohne Personalien, die bereits ausgestellt waren von der Ärztin.“ In einer Plastiktüte befanden sich 16 Impfpässe – „bereit zur Abholung“. Diagnose der Angeklagten: „Die Corona-Pandemie, Leute in Not haben zu mir gefunden, es muss sich herumgesprochen haben.“ Sie habe die „armen Menschen“ wohl angezogen. Und sie wolle auch künftig arbeiten.

Ein Rechtsgespräch im Prozess. Schließlich ein Deal: Bewährung gegen Geständnis und keine weiteren Zeugen. Gisela F. stimmte zu. Ihr Verteidiger betonte: „Sie handelte nicht aus Geldgier.“ Der Richter: „Dem Impfen und den entsprechenden Ausweisen wurde erhebliches Vertrauen entgegengebracht. Es war zur Sicherheit anderer gedacht. Die Taten waren keine Bagatelle.“

Schuldig der unrichtigen Dokumentation einer Schutzimpfung gegen Sars-CoV-2 in 45 Fällen, bei 15 der Fälle zudem schuldig des gewerbsmäßigen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

Urteil: ein Jahr Haft auf Bewährung, Einziehung von 4550 Euro. Außerdem darf Gisela F. für zwei Jahre keine ärztlichen Atteste oder Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit ausstellen und keine Impfungen vornehmen. ■