Kurioser Fall

Rentner verdiente dank illegalem Parkplatz bis zu 9000 Euro – jetzt muss er vor Gericht

Am Fährhafen verdiente ein Senior monatlich Tausende Euro – ohne Anmeldung und Steuern. Jetzt droht Ärger mit der Justiz.

Author - Sharone Treskow
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Monatelang soll der Rentner mit seinem Parkplatz satte Einnahmen gemacht haben – ohne Anmeldung und Kontrolle. (Symbolbild)
Monatelang soll der Rentner mit seinem Parkplatz satte Einnahmen gemacht haben – ohne Anmeldung und Kontrolle. (Symbolbild)Wirestock / Magnific

Ein Rentner aus dem französischen Küstenort La Barre-de-Monts hat jahrelang das Urlaubschaos rund um einen beliebten Fährhafen für sich genutzt – und dabei offenbar ein kleines Vermögen gemacht. Jetzt holt ihn die Justiz ein.

Rentner betreibt illegalen Parkplatz direkt am Fährhafen

Der ältere Herr bot auf seinem Grundstück in unmittelbarer Nähe des Fährhafens Fromentine Stellplätze für Autos an – und das zu Preisen, die unter denen der offiziellen Anbieter lagen. Ein cleveres Geschäftsmodell, das offensichtlich bestens ankam: Täglich sollen rund 50 Fahrzeuge auf dem privaten Gelände geparkt haben. In der Hochsaison summierte sich das auf monatliche Einnahmen zwischen 7000 und 9000 Euro – steuerfrei, versteht sich.

Die Brücke zwischen Noirmoutier und La Barre de Monts in Vendée, Frankreich. Am Fährhafen bot der Renter seine Parkplätze an.
Die Brücke zwischen Noirmoutier und La Barre de Monts in Vendée, Frankreich. Am Fährhafen bot der Renter seine Parkplätze an.Dreamstime/Vingleber/Imago

Das Problem: Eine offizielle Gewerbeanmeldung fehlte, steuerliche Meldungen ebenfalls. Dazu soll der Rentner gegen städtebauliche Regeln verstoßen haben, wie der Hörfunksender ICI berichtet.

Gericht entscheidet im Februar 2027 über den Fall

Im Februar 2027 muss sich der Mann vor dem Strafgericht in der Hafenstadt Les Sables-d'Olonne verantworten. Die Ermittlungen der Gendarmerie haben den mutmaßlich illegalen Betrieb offengelegt und die Vorwürfe sind nicht ohne. Neben dem ungenehmigten Gewerbe und den fehlenden Steuerunterlagen stehen auch Verstöße gegen das Städtebaurecht im Raum.

Auch in Frankreich bleibt die mutmaßliche Steuerhinterziehung für die Rente nicht folgenlos: Die Altersrente selbst wird zwar nicht automatisch gestrichen, doch Nachzahlungen, Strafen und mögliche Rückforderungen können den Rentner finanziell stark treffen – ähnlich wie in Deutschland.

Gewerbliche Tätigkeit muss auch in Deutschland angemeldet werden

Der Fall hat auch für deutsche Leser eine lehrreiche Seite. Wer hierzulande dauerhaft private Parkplätze gegen Entgelt vermietet und damit Gewinne erzielen will, betreibt nach allgemeiner Auffassung ein Gewerbe. Dieses muss vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden – daran erinnert die Industrie- und Handelskammer Hannover ausdrücklich.

Mit einem Privatparkplatz lässt sich viel Geld verdienen. Deshalb muss er auch als Gewerbe angemeldet werden. (Symbolfoto)
Mit einem Privatparkplatz lässt sich viel Geld verdienen. Deshalb muss er auch als Gewerbe angemeldet werden. (Symbolfoto)Elke Münzel/Imago

Als Gewerbe gilt jede erlaubte, selbstständige und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Wer die Anmeldung vergisst oder hinauszögert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, mit einem drohenden Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, damit die Einnahmen steuerlich erfasst werden können.

Der französische Rentner hätte sich das alles wohl einfacher machen können: Mit ein bisschen Bürokratie wäre sein Parkplatz-Business womöglich legal gewesen.

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