Diese Aussage vor Gericht überraschte! Im Mordprozess um den kleinen Fabian gab der Vater am Dienstag zu, dass er wieder an der Seite der Angeklagten steht: „Wir sind wieder ein Paar.“ Er fügte an: „Das hat sich im Gefängnis im Januar ergeben.“
Vater besucht Angeklagte alle zwei Wochen im Gefängnis
Deutlich machte er auch seine Haltung gegenüber der Angeklagten: „Ich stehe offen und ehrlich hinter ihr.“ Nach eigenen Angaben besuche er sie alle zwei Wochen im Gefängnis.
Wie kann so etwas sein? Der Vater liebt die Frau, die womöglich seinen Sohn umgebracht hat? Für Psychotherapeut Dr. Christian Lüdke ist das Verhalten alles andere als überraschend: „Das wirkt auf Außenstehende oft völlig unbegreiflich, ist aber psychologisch erklärbar: In extremen Belastungssituationen kann es zu ganz massiven Abwehrmechanismen kommen, vor allem zu Verdrängung und emotionaler Spaltung. Der Vater steht vor einem kaum aushaltbaren inneren Konflikt. Entweder er akzeptiert, dass seine Partnerin sein Kind getötet hat, oder er hält an der Beziehung fest und blendet diese Realität aus.“

Lüdke ergänzt: „Manche Menschen entscheiden sich unbewusst für den zweiten Weg, weil die Wahrheit psychisch zu zerstörerisch wäre. Hinzu kommt: Bindung kann stärker sein als die Realität, gerade in toxischen oder emotional hoch aufgeladenen Beziehungen.“
Verhalten ist Zeichen psychischer Überforderung
Während der Verhandlung wandte sich der Vater sogar direkt an die Angeklagte und sagte: „Ich glaube dir.“ Lüdke: „Das Verhalten wirkt irritierend, ist aber oft Ausdruck einer völligen psychischen Überforderung und einer inneren Desorganisation. Hierbei können mehrere Mechanismen gleichzeitig wirken. Man spricht von einer sogenannten Trauma-Bindung – also trotz oder gerade wegen extremer Ereignisse bleibt eine emotionale Abhängigkeit bestehen.“

Lüdke fährt fort: „Dann gibt es das Phänomen der sogenannten kognitiven Dissonanz: Der Mensch versucht, widersprüchliche Realitäten passend zu machen. Es gibt eine Form von Realitätsabwehr. Flirten oder Nähe herstellen kann ein Versuch sein, die Situation ‚normal‘ wirken zu lassen, und ist selbst eine Form von Selbstberuhigung. Nähe zu Angeklagten reduziert kurzfristig Angst, Schuld und Kontrollverlust.“




