Dieser Fall schockt ganz Deutschland: In der Ortschaft Drosa in Sachsen-Anhalt hat ein Pitbull ein kleines Mädchen angegriffen (KURIER berichtete). Der Familienhund, ein American Staffordshire Terrier, biss zu – und für die Tochter der Familie kam jede Hilfe zu spät. Nun kommen neue Details über den dramatischen Fall ans Licht: Berichte beschrieben, wie die Familie um das Leben des Kindes kämpfte.
Mehrere Personen versuchten, das Mädchen zu retten
Zu dem schrecklichen Zwischenfall kam es am Mittwochnachmittag in der Gemeinde Osternienburger Land in Sachsen-Anhalt. Beim Spielen habe der Hund plötzlich das vier Jahre alte Mädchen angegriffen. Besonders dramatisch: Mehrere Personen hätten versucht, den American Staffordshire Terrier von dem Mädchen zu trennen. Doch es half nicht: Das Kind erlitt bei dem Angriff schwerste Verletzungen.
Ein Notarzt wurde alarmiert – und konnte nur noch den Tod des Mädchens feststellen. Gegen die Mutter des Kindes (32) und einen Bekannten der Familie (30) seien daraufhin Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet worden.
Die Mutter musste vor Ort allerdings zunächst von Notfallseelsorgern betreut werden. Wie schlimm die Situation gewesen sein muss, zeigt die Tatsache, dass sich ein Kriseninterventionsteam auch um die beteiligten Polizisten kümmern musste.

Der Hund wurde danach in ein Tierheim gebracht – laut Ordnungsamt in der Gemeinde Osternienburger Land ist er aktuell in der Tierpension Staßfurt. Wie es mit dem Hund weitergeht, ist vollkommen unklar. Das sei abhängig von den polizeilichen Ermittlungen, sagte eine Sprecherin des Ordnungsamtes.
Kind totgebissen: Was passiert jetzt mit dem Hund?
Theoretisch können Hunde eingeschläfert werden, wenn sie für die Gesellschaft gefährlich sind: Wenn ein Tier unvermittelt Menschen schwer oder lebensgefährlich verletzt, können die Behörden einschreiten und eine Tötung von Amts wegen anordnen. Eine Tötung erfolgt nur, wenn der Hund als gefährlich eingestuft wird und eine Gefahrenabwehr anders nicht möglich ist
Auch politisch dürfte der Vorfall in den kommenden Wochen für Wirbel sorgen. Das Innenministerium kündigte bereits an, den Vorfall prüfen zu wollen. Man werde gegebenenfalls eine Anpassung des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt prüfen, hieß es. Ziel des Gesetzes sei es, „die Bevölkerung, insbesondere Kinder, vor den von Hunden ausgehenden Gefahren zu schützen“. In Sachsen-Anhalt gibt es bislang keinen allgemeinen Hundeführerschein.


