Ein TV-Auftritt mit Folgen: Die Stadt Bremen hat offenbar Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken fristlos entlassen, weil er in einer ZDF-Dokumentation Missstände beim Bürgergeld-System anprangerte.
Jobcenter-Mitarbeiter prangert Missstände an
Der 60-Jährige, seit 2005 im Jobcenter beschäftigt, hatte in der Reportage „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ scharfe Worte gefunden. Seine Aussagen lösten eine bundesweite Debatte aus und führen nun wohl auch zu einem arbeitsrechtlichen Streit.
Göcken sagte in der umstrittenen ZDF-Doku unter anderem, die zentrale Aufgabe der Jobcenter sei das „Geldausgeben“. Würden alle Bürgergeldempfänger erfolgreich in Arbeit vermittelt, „wäre ihre Tätigkeit überflüssig“. Zudem schätzte er, „zwischen 30 und 40 Prozent“ der Antragsteller machten falsche Angaben. Das sei ein „offenes Geheimnis“, wie er behauptete. Offizielle Zahlen dafür gibt es nicht.

Jobcenter sieht zerstörtes Vertrauensverhältnis
Für die Stadt Bremen war das offenbar zu viel. Im Kündigungsschreiben heißt es laut Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), Göcken habe das Jobcenter „diffamiert“. Kritik sei im öffentlichen Dienst zwar erlaubt, „solange sie sachlich und konstruktiv“ sei. Doch Göcken habe den Eindruck erweckt, die Behörde komme ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nach und gehe nicht ausreichend gegen Missbrauch vor. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört.
Göcken selbst sieht das anders. Er betont, er habe Missstände benannt, die aus seiner Sicht dringend Reformen erfordern. „Der Eindruck eines selbsterhaltenden Systems verfestigt sich bei mir immer mehr. Die Kosten steigen Jahr für Jahr“, sagte er dem Weser Kurier. Leistungen ohne Gegenleistung hätten das System „an den Rand des Zusammenbruchs gebracht“.
Die Sprecherin des Jobcenters, Katrin Demedts, warnt vor pauschalen Urteilen, auch wenn es fehlerhafte Angaben durchaus gebe. In der täglichen Praxis erlebe man „sehr unterschiedliche Lebenslagen.
Göcken will die Kündigung nicht hinnehmen und kündigte an, vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Der Fall könnte weit über Bremen hinaus Bedeutung bekommen. Denn er berührt die Frage, wie weit Meinungsfreiheit im öffentlichen Dienst reicht und wo Loyalitätspflichten beginnen.


