Am Rundfunkbeitrag scheiden sich die Geister – viele Menschen ärgern sich, dass sie ihn zahlen sollen, andere halten ihn für einen wichtigen Beitrag zur deutschen Medienlandschaft. Mops-Dame Lotti Schlotterbeck (6) würde auf die Frage nach der Gebühr vermutlich nur mit „Wau!“ antworten – was auch immer das bedeuten mag.
Die Hündin, in deren Namen bereits mehrere Kriminalromane erschienen, bekam jetzt Post vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, soll Rundfunkgebühr zahlen. Natürlich ein Versehen. Aber: Wie kann es dazu kommen – und muss Frauchen Emma Kane jetzt für ihre Mops-Dame extra blechen?
Lotti Schlotterbeck schrieb bereits mehrere Krimis
Der Brief vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice landete schon vor Tagen im Briefkasten von Emma Kane (50). Sie gab Mops Lotti vor sechs Jahren ein Zuhause, schrieb unter dem Autorennamen Lotti Schlotterbeck bisher fünf Krimis (u.a. „Lotti Schlotterbeck und die Tote am See“), die sich um den Mops drehen (KURIER berichtete).
Sie dachte zunächst, sie habe vergessen, ihren Beitrag zu zahlen. Dann sah sie, dass das Schreiben an Lotti adressiert war. Im Brief wird darauf hingewiesen, dass „unter Ihrer Anschrift für die Betriebsstätte bisher kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird“. „Lassen Sie uns daher schnell alle Unklarheiten beseitigen“, heißt es weiter.

Die größte Unklarheit: Warum bekommt ein Mops Post vom Beitragsservice? Das erklärte ein Sprecher der Institution auf Nachfrage des KURIER. Gleich vorweg: Natürlich muss Lotti Schlotterbeck nicht zahlen. „Nach Kenntnis des Sachverhalts wurde die betreffende Anschrift für weitere Klärungsverfahren gesperrt“, teilte Christian Gärtner vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mit. Der Hund werde zukünftig keine Post mehr vom Beitragsservice erhalten.
Rundfunkpost für Mops Lotti: So kam es dazu
Aber: Wie kann es überhaupt passieren, dass ein solcher Brief an ein Haustier verschickt wird? Der Beitragsservice nutze Anschriften aus dem gewerblichen Adresshandel, um die Beitragspflicht außerhalb des privaten Bereichs zu klären. Das diene dazu, „Unternehmen und Einrichtungen zu erfassen, die bislang noch nicht beim Beitragsservice gemeldet sind“, sagt Gärtner. Die Adressen kommen laut dem Sprecher aus „frei zugänglichen Verzeichnissen, Gewinnspielen oder Online-Diensten“. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist dieses Verfahren zulässig.

Die Adressen werden mit der Datenbank des Beitragsservice abgeglichen. „Lässt sich eine Anschrift keinem bestehenden Konto zuordnen, wird automatisiert ein Schreiben zur Klärung der Beitragspflicht versendet“, erklärt der Sprecher weiter.
Das Problem: In den Datensätzen sei nicht erkennbar, ob es sich um ein Tier oder die Bezeichnung eines Unternehmens handelt. Und: Bei so vielen Adressen sei es nicht möglich, jeden einzelnen Namen auch wirklich inhaltlich zu prüfen. Unklar ist allerdings, warum nun Name und Adresse von Mops-Dame Lotti Schlotterbeck überhaupt in den Daten landeten. Das wird wohl auf ewig ein Rätsel bleiben.
Immer wieder wird über solche Fälle berichtet – im vergangenen Jahr bekam etwa ein Jagdhund aus München Post, weil er für einen Unternehmer gehalten wurde. Wo viel mit Daten hantiert wird, kann das eben passieren. Christian Gärtner vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice rät, auf solche Schreiben immer zu reagieren. „Am einfachsten und schnellsten geht die Rückmeldung auf Klärungsschreiben des Beitragsservice übrigens über das entsprechende Onlineformular auf rundfunkbeitrag.de“, sagt er. „Dort lassen sich alle benötigten Angaben erfassen und an den Beitragsservice elektronisch übermitteln.“




