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Wochenlange Ruhe! Der Grund für die Pause im Fall Fabian aus Güstrow

Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow ruht die Verhandlung bis August. Das sind die Gründe für die lange Unterbrechung.

Author - Florian Thalmann
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Im Fall Fabian aus Güstrow macht das Gericht gerade eine Sommerpause. die Verhandlung wird erst Anfang August fortgesetzt.
Im Fall Fabian aus Güstrow macht das Gericht gerade eine Sommerpause. die Verhandlung wird erst Anfang August fortgesetzt.Helmut Reuter/dpa, Polizei

Der Mordfall Fabian aus Güstrow ist ohne Frage einer der wichtigsten, wenn nicht sogar der wichtigste Kriminalfall des Jahres. Viele Menschen verfolgen die Entwicklungen um die angeklagte Gina H., die Zeugenaussagen, die Aussagen der Gutachter – und blicken mit Spannung den weiteren Prozesstagen entgegen. Doch die finden erst im August statt, bis dahin ist das Gericht über mehrere Wochen in der Sommerpause. Aber: Warum eigentlich? Und ist eine Unterbrechung in einem so wichtigen Verfahren nicht gefährlich?

Sommerpause im Prozess um Fabian aus Güstrow

Der letzte Prozesstag vor der Pause fand am vergangenen Donnerstag statt, da sagte unter anderem der Therapeut von Gina H. aus, gab Einblicke in die Arbeit mit der 30-Jährigen und in ihre psychischen Erkrankungen. Nun ist im Fall Fabian erst einmal Schluss: Erst am 6. August soll die Verhandlung vor dem Landgericht Rostock fortgesetzt werden. Die folgenden Prozesstage werden mit Spannung erwartet, denn die Anwälte der Angeklagten kündigten bereits an, dass sich Gina H. bald zu den Vorwürfen äußern will. Voraussichtlich wird das aber erst Ende des Monats passieren.

Viele Menschen, die den Prozess verfolgen, fragen sich jetzt aber auch: Warum gibt es in einem so wichtigen Verfahren wie im Fall Fabian eigentlich eine Sommerpause? Das hat laut Anne Kruse, Sprecherin des Landgerichts Rostock, ganz praktische Gründe. „Im Sommer gibt es regelmäßig längere Unterbrechungen, da ggfs. Gericht, Verteidigung und Nebenklagen - und zwar nicht immer zeitgleich – Urlaub haben“, teilt sie auf Nachfrage des Berliner KURIER mit.

Fabians Mama Dorina L. wird von ihrer Anwältin Christine Habetha vor Gericht vertreten. Die Mutter des toten Jungen tritt im Verfahren als Nebenklägerin auf.
Fabians Mama Dorina L. wird von ihrer Anwältin Christine Habetha vor Gericht vertreten. Die Mutter des toten Jungen tritt im Verfahren als Nebenklägerin auf.Bernd Wüstneck/dpa

Wie lange eine solche Unterbrechung dauern darf, ist unterschiedlich und gesetzlich genau geregelt – und zwar in Paragraph 229 der Strafprozessordnung. Dort heißt es, dass eine Hauptverhandlung vor Gericht grundsätzlich für bis zu drei Wochen unterbrochen werden darf.

Es gibt aber Ausnahmen: Wenn bereits an mindestens zehn Tagen verhandelt wurde, darf die Unterbrechung auch bis zu einem Monat lang dauern. Das ist im Fall Fabian der Fall: Seit dem Prozessbeginn Ende April wurden bereits an 19 Tagen Zeugen vernommen, Gutachter gehört und Beweise gesichtet.

Fall Fabian: Für Unterbrechungen gibt es klare Grenzen

Allerdings gibt es für Unterbrechungen auch klare Grenzen: „Wird die Hauptverhandlung nicht spätestens am Tage nach Ablauf der in den vorstehenden Absätzen bezeichneten Frist fortgesetzt, so ist mit ihr von neuem zu beginnen“, heißt es in der Strafprozessordnung. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn beispielsweise ein angeklagter oder „eine zur Urteilsfindung berufene Person“ wegen Krankheit nicht wieder vor Gericht erscheinen kann oder wenn im Gericht eine technische Störung vorliegt, die die Fortsetzung der Verhandlung unmöglich macht.

Gina H. soll den kleinen Fabian aus Güstrow im Oktober getötet haben. Für die 30-Jährige gilt aber bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Gina H. soll den kleinen Fabian aus Güstrow im Oktober getötet haben. Für die 30-Jährige gilt aber bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung.Danny Gohlke/dpa

Im Fall Fabian geht es am  6. August weiter, danach sind Termine am 7. August, am 24. August, am 26 . und am 28. August sowie am 1., 3. und 10. September angesetzt. Besonders spannend wird der 24. August, denn da rechnen bisher alle mit einer Einlassung durch die Angeklagte Gina H. Untägig ist man im Gericht übrigens auch im Zeitraum der Sommerpause nicht: „Das Gericht nutzt diese Zeit dann auch, um die weitere Verhandlung vorzubereiten und zu prüfen, welche Beweismittel ggfs. noch nötig sind“, erklärt Gerichtssprecherin Anne Kruse.

Und auch Christine Habetha, die Anwältin von Fabians Mutter Dorina L., betont: Die beteiligten Juristen werden nicht untätig herumsitzen. „Alle Juristen, also alle Robenträger, werden ihre Hausaufgaben machen. Es ist genügend Material im Rahmen des Selbstleseverfahrens mitgegeben worden.“

Fall Fabian aus Güstrow: Juristen haben viel zu tun

Die Prozessbeteiligten können sich also durch genug Material wühlen, um den Anschluss an den Fall nicht zu verlieren. Zudem bringen sorgen sie selbst dafür, dass während der Unterbrechung keine wichtigen Dinge in Vergessenheit geraten. „Um nichts Wesentlich zu vergessen, werden die Beteiligten sich entsprechende Mitschriften machen, um nach der Sommerpause ,in den Fall zurück zu finden‘“, sagt sie dem KURIER. Ob die nun noch angesetzten Tage ausreichen, um im Mordfall Fabian zu einem Ergebnis zu kommen, wird sich nach der Sommerpause zeigen.

Vor Gericht muss sich Gina H. verantworten, die Ex-Freundin und jetzt wieder Partnerin von Fabians Vater Matthias R. Ihr wird vorgeworfen, den damals acht Jahre alten Fabian aus Güstrow am 10. Oktober 2025 aus dem Haus seiner Mutter gelockt zu haben.

Sie soll mit ihm zu einem Feld bei Klein Upahl gefahren sein, dort soll sie ihn laut Anklage mit mindestens sechs Messerstichen im Bereich des Oberkörpers getötet haben. Abschließend verließ sie kurz den Tatort, kehrte aber laut Staatsanwaltschaft später zurück und zündete die Leiche von Fabian mit Brandbeschleuniger an.

Für Gina H. gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Haben Sie den Fall Fabian verfolgt? Schicken Sie uns Ihre Meinung per Mail an wirvonhier@berlinerverlag.com. Wir freuen uns auf Ihre Zuschriften!