15 Millionen Euro

Erpressungs-Skandal um Michael Schumacher: DIESE milde Strafe droht dem Täter

Mit privaten Fotos und Videos soll ein Wuppertaler versucht haben, die Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher um 15 Millionen Euro zu erpressen.

Teilen
Seit einem Ski-Unfall 2013 ist Formel-1-Legende Michael Schumacher aus der Öffentlichkeit verschwunden. Jetzt gibt es einen großen Prozess um eine unfassbare Erpressung.
Seit einem Ski-Unfall 2013 ist Formel-1-Legende Michael Schumacher aus der Öffentlichkeit verschwunden. Jetzt gibt es einen großen Prozess um eine unfassbare Erpressung.Gero Breloer/dpa

Es klingt wie das Drehbuch eines Krimis: Ein Mann aus Wuppertal soll versucht haben, die Familie des Formel-1-Rekordweltmeisters Michael Schumacher um 15 Millionen Euro zu erpressen. Sein Druckmittel? Hochsensible, private Fotos und Videos, die angeblich aus dem engsten Umfeld der Schumachers stammen. Seit Michael Schumachers tragischem Ski-Unfall im Jahr 2013, der ihn aus der Öffentlichkeit verschwinden ließ, schützt die Familie ihr Privatleben mit eiserner Disziplin. Doch gerade diese Abschottung machte die Inhalte so brisant – und wertvoll.

Die Forderung: Millionen oder Schumacher-Veröffentlichung im Darknet

Mit perfider Genauigkeit soll der mutmaßliche Haupttäter, ein 53-jähriger Wuppertaler, die Veröffentlichung des Materials im Darknet angedroht haben. Die Forderung: satte 15 Millionen Euro. Unterstützt wurde er angeblich von zwei Komplizen – einem Sicherheitsmitarbeiter, der bei den Schumachers angestellt war, und dessen Sohn.

Zu Prozessbeginn legten dann Hauptangeklagte und sein Sohn Geständnisse ab. „Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Scheiß gebaut“, sagte der 53-jährige Wuppertaler am dortigen Amtsgericht. Zum Anwalt, der Corinna Schumacher als Nebenklägerin vertritt, sagte er: „Richten sie der Familie bitte aus, dass es mir wirklich leidtut.“

Der Hauptangeklagte gab zu, dass er zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial von dem Mitangeklagten, einem Gleichaltrigen aus Wülfrath bei Wuppertal, bekommen habe. Der habe ihm gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe. „Ich wollte es denen zurückgeben. Ich dachte, ich könnte mit der Geschichte ein bisschen Geld verdienen. Die Summe sollte durch drei geteilt werden. Zwischen 10 und 15 (Millionen Euro) sollten es sein. Ich habe dann direkt 15 genommen.“

„Ich habe die Dateien runtergeladen und vervielfältigt auf vier USB-Sticks. Meinen Sohn habe ich gebeten, eine E-Mail-Adresse zu erstellen, die nicht rückverfolgbar ist.“ Er habe sich zunächst mehr als Makler gesehen, der das Material zurückgebe. „Das ist blöde gelaufen. Was soll ich dazu sagen?“

Die Angeklagten und ihre Anwälte im Gericht von Wuppertal.
Die Angeklagten und ihre Anwälte im Gericht von Wuppertal.Oliver Berg/dpa

„Ich sehe meinen Fehler ein“, sagte der mitangeklagte 30-jähriger Sohn. Er habe die E-Mail-Adresse für seinen Vater eingerichtet, ein Video aufgenommen von einem Telefonat seines Vaters mit einer Mitarbeiterin der Schumacher-Familie und E-Mails für seinen Vater verschickt. Dass es um Michael Schumacher ging, habe er erst spät erfahren.

Dritter Angeklagter hat laut Anwalt mit Sache nichts zu tun

Der dritte Angeklagte, der zeitweise bei der Familie Schumacher auf deren Anwesen in der Schweiz wohnte, ließ von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen. Darin räumt er ein, von Corinna Schumacher persönlich mit der Digitalisierung von privatem Bildmaterial beauftragt gewesen zu sein.

Als er als Subunternehmer von der Familie abgezogen wurde, sei sein Zimmer, als er seine Sachen abholen wollte, durchwühlt gewesen. Eine Festplatte sei verschwunden und ihr Verbleib nie hinterfragt worden. Sein Mandant habe mit der ganzen Sache nichts zu tun, sagte der Verteidiger am Rande der Verhandlung.

Eine Mitarbeiterin der Schumacher-Familie sagte als Zeugin aus, der Erpresseranruf sei auf einer Handy-Nummer eingegangen, die nur einem kleinen Kreis bekannt gewesen sei. Man habe zunächst jemand anderen als den angeklagten Ex-Mitarbeiter verdächtigt. „Jemand, der Zugang zur Familie hatte und nicht mehr für uns arbeitete.“

Das sei eine Krankenschwester gewesen, der man wegen ihrer Pflegeleistung gekündigt habe. „Wir haben da unschöne Dinge gesehen.“ Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten sich Verdachtsmomente gegen die Frau aber nicht erhärtet.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es seien nicht nur 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sichergestellt worden, sondern auch die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher. Die Daten seien außerordentlich sensibel.

Der 53-jährige Wuppertaler und mutmaßliche Haupttäter ist nicht nur vorbestraft, er soll bei seiner Festnahme zudem unter Bewährung gestanden haben.

Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher und seine Frau Corinna - sie kämpft jetzt für ihn vor Gericht.
Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher und seine Frau Corinna - sie kämpft jetzt für ihn vor Gericht.Fredrik von Erichsen/dpa

Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Familie Schumacher

Die Staatsanwaltschaft fordert im Hauptverfahren eine maximale Haftstrafe von vier Jahren. Für viele Beobachter mag dies angesichts des enormen psychologischen Drucks, dem die Familie Schumacher ausgesetzt war, überraschend milde erscheinen.  Die Staatsanwaltschaft erwartet eine Strafe von maximal vier Jahren Haft für ihn, andernfalls hätte sie den Fall am Land- und nicht am Amtsgericht anklagen müssen.

Für den ersten Prozesstag waren zehn Zeugen geladen, darunter zwei Polizisten. Fortgesetzt wird der Prozess einen Tag vor Heiligabend, mit einem Urteil wird aber erst im neuen Jahr gerechnet. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage angesetzt. ■