Darf man das nicht ...?

Darf man im Supermarkt naschen? Frau isst Radieschen: 246 Euro Strafe!

Haben Sie an der Obst- und Gemüsetheke im Supermarkt schonmal genascht? Wenn Sie diese Geschichte gelesen haben, werden Sie das unterlassen ...

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Darf man an der Obst- oder Gemüsetheke etwas probieren? Eine Frau naschte in Österreich ein Radieschen - und muss nun knapp 250 Euro Strafe zahlen.
Darf man an der Obst- oder Gemüsetheke etwas probieren? Eine Frau naschte in Österreich ein Radieschen - und muss nun knapp 250 Euro Strafe zahlen.Rupert Oberhäuser/imago

Hand aufs Herz: Haben Sie schon einmal am Obst- oder am Gemüseregal im Supermarkt genascht? Vielleicht mal eine Weintraube probiert, eine Kirsche oder eine Minitomate – natürlich nur, damit Sie sich von der Qualität der Ware überzeugen können? Wer das gern tut, der sollte vorsichtig sein, das zeigt ein aktueller Fall aus Österreich: Eine Frau wurde hier in einem Supermarkt dabei erwischt, dass sie am Gemüseregal ein Radieschen naschte. Der Ladendieb beobachtete sie mit der Überwachungskamera, stellte sie zur Rede. Die Folge: Die Frau muss jetzt knapp 250 Euro Strafe zahlen!

Frau nascht im Supermarkt ein Radieschen – und muss plötzlich Strafe zahlen!

Die österreichische Zeitung „Heute“ berichtet über den skurrilen Fall, der sich demnach in einem Markt der Supermarkt-Kette Hofer ereignete. Die Frau erzählte der Zeitung die Geschichte, die ihr passierte – doch ob es so stimmt oder ob doch die Leitung des Supermarktes mit ihrer Variante der Geschichte richtig liegt, wissen nur die Beteiligten. Denn: Im Streit um das Radieschen steht es nun offenbar Aussage gegen Aussage.

Was war passiert? Die Frau wollte laut eigener Aussage im Supermarkt einen Bund Radieschen kaufen. Doch als sie zufasste, passierte ihr ein kleines Malheur. „Ich erwischte jedoch eines, das nicht ordentlich gebunden und lose war“, schrieb sie an „Heute“. Die Folge: Ein Radieschen fiel auf den Boden. Sie hob das Radieschen auf, das ihrer Meinung nach sowieso im Müll gelandet wäre, und naschte es.

Radieschen sind einfach zu verführerisch - doch Naschen ist im Supermarkt tabu!
Radieschen sind einfach zu verführerisch - doch Naschen ist im Supermarkt tabu!Panthermedia/imago

Das Radieschen, das die Frau naschte, hatte einen Wert von 3 Cent!

Dann schnappte sie sich einen neuen Bund, ging damit zur Kasse, zahlte und wollte den Supermarkt verlassen. Die Dame hatte allerdings nicht mit dem Ladendetektiv gerechnet. Der stellte sie nämlich plötzlich zur Rede. „Er habe mich beobachtet, wie ich 1 Stück (!) Radieschen verzehrt habe, das am Boden lag“, schreibt sie empört. Die Folge: Sie musste insgesamt 246,03 Euro Strafe zahlen, denn es handele sich um einen Diebstahl. Die Summe setzt sich zusammen aus 246 Euro Kosten für den Detektiv und 3 Cent für das Radieschen.

Sie mögen Radieschen? Im Supermarkt sollten Sie lieber zweimal überlegen, bevor Sie zugreifen und naschen.
Sie mögen Radieschen? Im Supermarkt sollten Sie lieber zweimal überlegen, bevor Sie zugreifen und naschen.Rubra/imago

Doch das ist nicht alles: „Außerdem habe ich ab jetzt Betretungsverbot“, schreibt sie. Vor allem der Geldbetrag macht sie fassungslos. „Ich hab die Geschichte allen Freunden und Bekannten erzählt, alle sind wir uns einig: Das ist Abzocke!“ Allerdings gesteht sie sich ein, dass sie das Radieschen wirklich verzehrte. Tatsächlich sei sie davon ausgegangen, dass es sowieso nicht mehr in den Verkauf geht, sondern entsorgt wird.

Soweit ihre Variante der Geschichte – gegenüber „Heute“ berichtete die Leitung des Supermarktes allerdings eine ganz andere Version der Geschichte. Auf Anfrage des Blatts heißt es, in den Videoaufnahmen der Überwachungskamera sei zu erkennen gewesen, dass die Kundin die Ware zuvor in ihre Jackentasche steckte, diese beim Einkauf nach und nach futterte. „Es handelt sich hierbei um ein strafrechtliches Delikt“, teilte das Unternehmen mit. Denn: Es sei nicht erlaubt, im Supermarkt gratis zu naschen.

Darf man im Supermarkt eigentlich Obst und Gemüse naschen?

Aber: Stimmt das – und wie ist die Rechtslage in Deutschland? Die Antwort lautet ganz klar: Nein! Zugegeben: Es gibt Supermärkte, die dieses Verhalten tolerieren. Allerdings ist die Rechtslage klar: Der Kunde erwirbt das Eigentum an dem jeweiligen Obst oder Gemüse erst dann, wenn er an der Kasse dafür bezahlt. Wer sich also eine Weintraube in den Mund steckt, der begeht Diebstahl – schließlich kann die Traube an der Kasse nicht mehr gewogen werden. Der Kunde macht sich also fremdes Eigentum zu eigen, was gemäß Paragraf 242 des Strafgesetzbuches als Diebstahl zu werten ist. Übrigens: Ein Diebstahl kann mit einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren bestraft werden. ■