Witwe klagt

Rollstuhlfahrer von Schiff geworfen: Witwe klagt nach Kreuzfahrt-Drama

Eine Kreuzfahrt endet dramatisch: Ein gehbehinderter Passagier wird vor Abfahrt vom Schiff geschickt. Die Witwe klagt nun auf Rückzahlung und Schadenersatz.

Author - Mariella Mandurino
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Heike A. und ihr Ehemann wurden vom Kreuzfahrt-Kapitän der MS Europa vom Schiff geworfen.
Heike A. und ihr Ehemann wurden vom Kreuzfahrt-Kapitän der MS Europa vom Schiff geworfen.imageBROKER/Klaus-Dieter Möbus/Imago

Es sollte eine Reise werden, die sie nie vergessen würden. Aber für Heike A. und ihren mittlerweile verstorbenen Ehemann (†80) wurde eine Traumreise zum unglücklichen Desaster. Jetzt geht die Witwe gegen das Kreuzfahrt-Unternehmen vor Gericht. Denn ihr gehbehinderter Ehemann wurde vom Kapitän vom Schiff geworfen.

Heike A. will ihre Reisekosten und eine Entschädigung einklagen

Heike A. und ihr halbseitig gelähmter Ehemann wollten im Mai 2024 eine vierwöchige Mittelmeer-Kreuzfahrt in Dubrovnik (Kroatien) antreten. Der Anlass war, dass sie ihre diamantene Hochzeit feiern wollten. Heikes Ehemann wurde von den Crewmitgliedern an Bord getragen.

Sie zu Bild: „Ein Butler brachte uns Kanapees und Getränke in unsere Kabine. Mein Mann, der mit seinem Stock kurze Distanzen gehen konnte, wollte auf die Toilette und stürzte über eine Schwelle zum Bad.“ Zwar sagte ein Schiffsarzt nach dem Sturz, dass es dem Mann gut gehe, doch der Kapitän war da anderer Meinung. Noch bevor der Dampfer abfuhr, erklärte er ihn für nicht reisetauglich.

un heißt es, dass das Ehepaar angeblich vor Kreuzfahrtantritt gegen die Reisebedingungen verstoßen haben soll. Die Kosten in Höhe von 69.000 Euro wurden daher bislang nicht zurückerstattet. In den Reisebedingungen würde es heißen, dass gehbehinderte Passagiere eine Begleitperson für tägliche Abläufe benötigten.

Heike A. und ihr Ehemann wollten auf der MS Europa nur eine schöne Zeit verbringen. Jetzt klagt die Witwe vor Gericht.
Heike A. und ihr Ehemann wollten auf der MS Europa nur eine schöne Zeit verbringen. Jetzt klagt die Witwe vor Gericht.Klaus-Dieter Möbus/imageBROKER/Imago

Eine Sprecherin des Anbieters sagt auf Bild-Anfrage: „Wir möchten betonen, dass TUI Cruises grundsätzlich gütliche Einigungen anstrebt, soweit dies möglich und sinnvoll ist, und daher konstruktive Lösungen im Sinne aller Beteiligten bevorzugt.“

„Man brachte uns mit einem Shuttle-Bus in ein Hotel, wo wir innerhalb von drei Tagen eine Pflegeperson organisieren sollten, die uns die ganze Reise über begleitet. Wir telefonierten herum – aber leider ohne Erfolg“, erinnert sich Heike A. und fordert nicht nur die Rückerstattung der Reisekosten zurück, sondern auch 36.000 Euro. Ihre Begründung: entgangene Urlaubsfreude.

Das sagt ein Experte zum Reise-Drama

Eine weitere Kreuzfahrt anzutreten, kann sie sich nicht vorstellen, ihr Ehemann starb im Dezember 2024, nur wenige Monate nach ihrer eigentlich geplanten Traumreise. Jetzt geht der Fall vor das Landgericht Baden-Baden (Baden-Württemberg). Am 27. März soll es zu einem Urteil kommen.

Bild fragte nach der Expertenmeinung vom Fachanwalt für Versicherungsrecht Arndt Kempgens. Er sagt, dass er das Verhalten seitens des Kapitäns und des Reiseveranstalters „sowohl rechtlich als auch menschlich für nicht akzeptabel“ halte. „Wenn ein Passagier stürzt und Zweifel an der Reisefähigkeit bestehen, kann der Reisevertrag vom Kapitän oder von Hapag-Lloyd Cruises zwar gekündigt werden, aber der Veranstalter muss den Reisepreis vollständig erstatten.“

Zudem betont er, dass der Kapitän nicht berechtigt gewesen sei, eine weitere Begleitperson für die Kreuzfahrt zu fordern. Schließlich ist Heike A. an seiner Seite gewesen. „Für alles Weitere ist die Crew verantwortlich. TUI Cruises wirbt zudem ausdrücklich mit barrierefreiem Bordleben. Daran müssen sich sowohl die Crew als auch TUI Cruises messen lassen“, so Kempgens weiter.

Wie ist Ihre Meinung dazu? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com