Was hätten SIE gemacht?

Irrer Fall: Paar findet 400.000 D-Mark – am Ende müssen sie blechen!

Sie kauften ein neues Haus, renovierten es – und entdeckten in einem Schrank rund 400.000 D-Mark. Doch statt reicher ist das Paar nun ärmer als zuvor.

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Ein Paar aus Hessen entdeckte 400.000 D-Mark im neuen Haus - doch statt reich sind die beiden nun noch ärmer als zuvor.
Ein Paar aus Hessen entdeckte 400.000 D-Mark im neuen Haus - doch statt reich sind die beiden nun noch ärmer als zuvor.Steinach/imago

Stellen Sie sich vor, Sie finden eine riesige Summe Geld auf der Straße – was würden Sie tun? Diese Frage haben sich sicher viele schonmal gestellt. In der Theorie gilt: Eigentlich müssen Geldbeträge, die höher sind als 10 Euro, in Deutschland ins Fundbüro gebracht werden, damit der jeweilige Besitzer ermittelt werden kann. Nur: Wird das in der Praxis auch gemacht? Ein Paar aus Hessen freute sich schon im Jahr 2023 über einen echten Geldsegen – sie fanden sagenhafte 400.000 D-Mark. Doch die Freude war nur von kurzer Dauer, denn am Ende zahlten sie drauf. Was ist passiert?

400.000 D-Mark gefunden, doch dann machte das Paar einen großen Fehler

Berichten zufolge hatte sich das Paar in Lauterbach in Hessen ein Haus mit Grundstück gekauft. Der Vorbesitzer der Immobilie war verstorben, das Haus selbst war völlig heruntergekommen. Die Käufer mussten es völlig entrümpeln und sanieren. Bei den Renovierungsarbeiten tauchten dann schon im Dezember 2023 mehrere Tüten auf, darin verstaut: 386.680 D-Mark. Das Geld war laut Berichten in alten Lebensmittelverpackungen versteckt, die früher Kaffee und Spekulatius enthielten.

Für das Paar, das das Haus gekauft hatte, quasi ein Sechser im Lotto. Denn: Das Haus war heruntergekommen, der Sanierungsbedarf größer als gedacht. Nur: Weil es verboten wäre, das Geld einfach einzustecken, versuchten die Hausbesitzer, die Fundbüro-Regel zu umgehen. Sie fuhren mit dem Geld nach Bielefeld – immerhin rund 200 Kilometer entfernt vom Standort des Hauses – und gaben es dort im Fundbüro ab. Die Begründung: Sie hätten das Geld auf der Straße gefunden, sagten sie den Mitarbeitern. Die Idee: Ein halbes Jahr nach der Abgabe geht das Geld an die Finder, wenn es niemand abgeholt hat.

Geldbeträge über 10 Euro müssen in Deutschland ins Fundbüro gebracht werden.
Geldbeträge über 10 Euro müssen in Deutschland ins Fundbüro gebracht werden.Schöning/imago

Doch die Mitarbeiter des Fundbüros machten nicht mit, schickten das Paar zur Polizei. Auch hier erzählten die beiden ihre Geschichte: Sie hätten das Geld auf dem Parkplatz eines Schwimmbads entdeckt. Den Beamten kam das seltsam vor, Ermittlungen wurden eingeleitet, der Schwindel floh auf. Für das Paar endete die Geschichte dann also nicht mit einem vollen Konto – sie mussten sich vor Gericht verantworten.

Im Prozess zeigten sie sich geständig. „Die Erben wollten mit dem Haus nichts zu tun haben. Wir haben dort im Dreck und im Kot gearbeitet – da war der Geldfund wie ein Lichtblick“, soll die Frau laut einem Bericht vor Gericht gesagt haben. Der Ehemann argumentierte damit, seine Frau sei zu dem Zeitpunkt gesundheitlich angeschlagen gewesen, die beiden hätten den Fund als Zeichen betrachtet, wollten das Geld wieder in das Haus investieren.

Nach riesigem Geldfund: Paar wird verurteilt und muss Strafe zahlen!

Der Staatsanwalt sah bei dem Paar eine „hohe kriminelle Energie“, zwischenzeitlich stand sogar der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Verurteilt wurden die beiden letztendlich wegen Unterschlagung. Die Strafe: Der Ehemann muss eine Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen zu je 70 Euro (insgesamt 9.100 Euro) und die Frau 90 Tagessätze zu je 15 Euro (1.350 Euro) zahlen – zusammen ergibt das eine Summe von 10.450 Euro. Statt reich sind die beiden nun also noch ärmer dran – und müssen für ihren Geldfund ordentlich blechen.

Wer es findet, darf es nicht automatisch behalten: In Deutschland ist klar geregelt, wie mit gefundenem Geld umgegangen werden muss.
Wer es findet, darf es nicht automatisch behalten: In Deutschland ist klar geregelt, wie mit gefundenem Geld umgegangen werden muss.Steinach/imago

Geld gefunden – was tun? Diese Regeln gelten in Deutschland bei gefundenem Geld!

In Deutschland ist genau geregelt, wie man mit gefundenem Geld umgehen muss. Grundsätzlich gilt: Wer einen Geldbetrag findet, darf ihn nicht einfach behalten, sondern muss ihn beim Eigentümer oder einer zuständigen Stelle abgeben. Laut § 965 BGB ist der Finder verpflichtet, einen Fund unverzüglich zu melden, wenn der Wert über 10 Euro liegt. In öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln sollte der Fund beim Betreiber oder einer offiziellen Fundstelle abgegeben werden.

Nach § 973 BGB kann der Finder das Geld behalten, wenn sich der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nicht meldet. Allerdings hat der Finder kein Recht auf das Geld, wenn es in einem Geschäft oder Behördengebäude gefunden wurde – dann erhält es der Eigentümer der Räumlichkeiten. Dem Finder steht aber ein Finderlohn zu, der in § 971 BGB geregelt ist. Bei Geldsummen bis 500 Euro liebt dieser bei 5 Prozent, bei Summen über 500 Euro liegt der Anteil des Finderlohns bei 3 Prozent. ■