Es klingt wie eine Szene aus einem Gruselfilm. Einem ganz makabren wohlgemerkt. In Lohr am Main nordwestlich von Würzburg hat ein 15-Jähriger auf dem Schulhof einen 14-jährigen Mitschüler erschossen. Von hinten in den Kopf. Vor Gericht wurde nun das Urteil gesprochen. Was der Täter sagt – und wie lange er jetzt in den Knast muss.
Passiert ist die Horror-Tat im September vergangenen Jahres. Beide Jungen besuchten dieselbe Mittelschule in Lohr am Main. Der tödliche Schuss fiel aus einer Pistole. Seit 3. Mai stand der Täter vor Gericht – unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil er minderjährig ist. Am Montag nun das Urteil: Das Gericht verurteilte den 15-Jährigen wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft. Nach Überzeugung des Landgerichts Würzburg habe der Jugendliche den 14-Jährigen im September 2023 in Lohr am Main getötet.
15-Jähriger gestand Schuss auf Mitschüler
Der angeklagte Schüler hatte im Prozess den tödlichen Schuss gestanden. Zu Prozessbeginn ließ er über seinen Verteidiger erklären, dass der Schuss nicht geplant, sondern eine spontane Handlung war. Er wünschte, er könne den Vorfall ungeschehen machen. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich bei den Angehörigen des Opfers und betonte sein tiefes Bedauern.

Die Staatsanwaltschaft sah die Tat als Mord an, da der Schuss von hinten fiel und somit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sei. Sie forderte eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten. Zusätzlich beantragte sie, die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung offenzuhalten und den 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung unterzubringen.
Verteidiger von 15-Jährigem: Kein Mord!
Der Verteidiger des Jugendlichen widersprach der Mordanklage allerdings. Seiner Ansicht nach lag kein Mordmerkmal vor, insbesondere nicht die Heimtücke. Er forderte eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags und sah keine Grundlage für eine Sicherungsverwahrung.
Die Eltern des getöteten Jungen traten als Nebenkläger in dem Verfahren auf und unterstützten weitgehend die Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sollte die Sicherungsverwahrung nicht angeordnet werden, wollte ihr Anwalt für eine höhere Strafe als die von der Staatsanwaltschaft geforderte plädieren. Die Familie wünschte sich vor allem Klarheit über das Motiv der Tat. ■