Das malerische Wangen im Allgäu ist zum Ort des Grauens geworden. Ein friedlicher Einkaufsbummel endet in einem Albtraum, der das Leben einer Familie für immer verändert. Eine Vierjährige wird in einem Supermarkt unvermittelt von einem fremden Mann mit einem Küchenmesser attackiert. Diese erschütternde Tat bewegt nicht nur die Region, sondern ganz Deutschland.
Rund sechs Monate nach dem Angriff steht der mutmaßliche Täter, ein 34-jähriger Mann, nun vor Gericht. Der Vorwurf: versuchter Mord. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Mann aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist. Deshalb wurde ein Sicherungsverfahren beantragt, das auf eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung abzielt.
Mann sticht unvermittelt auf Vierjährige ein
Die grausame Tat geschah ohne Vorwarnung und ohne erkennbares Motiv. Die Vierjährige war mit ihrer Mutter im Supermarkt, als der Mann plötzlich ein Messer zog und das Mädchen schwer verletzte. Die Polizei sprach später von einem „unvermittelten Angriff“, bei dem der Täter und das Opfer keinerlei Beziehung zueinander hatten. Die Verletzungen des Kindes waren schwer, aber glücklicherweise nicht lebensgefährlich. Es folgte eine Notoperation, die das junge Leben retten konnte – doch die Narben bleiben.

Ein couragierter Supermarktkunde, der den Angriff bemerkte, griff ein. Der damals 52-jährige Mann nahm dem Angreifer das Messer ab und verständigte die Polizei. Mutig stellte er sich dem Täter in den Weg und konnte dadurch vermutlich Schlimmeres verhindern. „Der Zeuge hat die Polizei gerufen und uns durchgegeben, wo der Mann sich befindet. So konnten meine Kollegen ihn festnehmen“, hatte eine Polizeisprecherin berichtet.
Messerstecher ist polizeibekannt
Der 34-jährige Täter, ein gebürtiger Syrer mit niederländischem Pass, ist kein Unbekannter. Bereits vor der Tat war er der Polizei bekannt. Wie sich nun herausstellt, hätte diese Tragödie möglicherweise verhindert werden können. Warum wurde ein Mann, der offensichtlich eine Gefahr darstellte, nicht frühzeitig in eine geschlossene Einrichtung gebracht?
Warum der Mann an diesem Tag zum Messer griff und das unschuldige Kind angriff, bleibt ein Rätsel. Der Angeklagte hat sich bis zum Beginn des Prozesses nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Motiv für die Tat liegt weiter im Dunkeln.
Bislang sind fünf Verhandlungstage angesetzt, und bereits zu Beginn sollen vier Zeugen aussagen. Darunter vermutlich auch der Kunde, der dem Täter das Messer abnahm. Die Staatsanwaltschaft wird zudem psychiatrische Gutachten präsentieren, die die Schuldunfähigkeit des Täters untermauern sollen. ■