Es klingt wie in einem Horrorfilm. Doch es ist bittere Realität: In Greifswald wurde die Leiche eines Mannes (38) zerstückelt in seiner Wohnung gefunden. Der vermeintliche Tathergang erschüttert.
Was ist passiert? Am Abend des 20. Oktober 2023 soll das spätere Opfer gemeinsam mit einem 28-Jährigen in seiner Greifswalder Wohnung Alkohol getrunken haben. Es kam zum Streit. So heftig, dass der 38-Jährige schwerste Verletzungen davongetragen hat – insbesondere am Kopf.
Männer sollen Leiche in Greifswalder Wohnung zerstückelt haben
Der 28-Jährige habe den Mann – davon geht die Staatsanwaltschaft aus – betrunken und erkennbar verletzt auf eine Couch gelegt. Ihm sei bewusst gewesen, dass sich dessen Zustand ohne Hilfe verschlechtern würde. Er selbst habe sich neben das Opfer gelegt und sei eingeschlafen. Am nächsten Morgen sei der 38-Jährige tot gewesen.
Der Angeklagte habe daraufhin einen damals noch 27-jährigen Kumpel informiert. Die beiden sollen die Leiche im Badezimmer unter anderem mit einer Säge zerkleinert und die Teile in der Wohnung versteckt haben. Sie hätten zudem in Plastiktüten gehüllte Leichenteile fotografiert und einen Bekannten per Handy gefragt, ob dieser mit seinem Auto beim Abtransport helfe. Der Bekannte habe sich hingegen an die Polizei gewandt.
Gruseltat in Greifswald: 15 Jahre Haft drohen
So kam die Gruseltat ans Licht. Nun stehen die mittlerweile beide 28 Jahre alten Männer vor Gericht. Am Montag (9 Uhr) beginnt der Prozess vor dem Landgericht Stralsund. Die Staatsanwaltschaft wirft einem der Angeklagten gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vor. Zudem wird ihm gemeinsam mit dem Mitangeklagten Störung der Totenruhe zu Last gelegt. Letzterer muss sich auch wegen versuchter Strafvereitelung verantworten. Am ersten Prozesstag sollen die Anklage verlesen und elf Zeugen vernommen werden.
Laut Staatsanwaltschaft drohen dem Älteren im Falle einer Verurteilung zwischen drei und 15 Jahre Haft und dem Jüngeren maximal fünf Jahre. Beide sind in Untersuchungshaft. Laut Gericht kommt für den Älteren auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelten beide als unschuldig. ■