33.000 X3 sind betroffen

Flensburg: Abschalteinrichtung in BMW Diesel-SUVs entdeckt

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bei Dieselautos von BMW eine Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung gefunden. 33.000 SUVs vom Modell X3 sind betroffen.

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Der BMW X3 xDrive 20d wurde beim Genfer Autosalon im März 2014 vorgestellt.
Der BMW X3 xDrive 20d wurde beim Genfer Autosalon im März 2014 vorgestellt.Uli Deck/dpa

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Diesel-SUVs von BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung gefunden. In Deutschland seien rund 33.000 Autos des Modells X3 betroffen, hieß es von der Behörde aus Flensburg.

In Europa könnte es Schätzungen zufolge um 100.000 bis 150.000 Autos gehen, sagte ein BMW-Sprecher am Mittwoch. Die betroffenen Autos wurden laut BMW zwischen 2010 und 2014 hergestellt. Allerdings wisse BMW nicht, wie viele der Autos noch auf den Straßen seien, einen Behördenentscheid gebe es bisher nur in Deutschland. BMW kooperiere mit der Behörde und habe einen Maßnahmenplan für Hard- und Softwareupdates vorgelegt, hieß es vom KBA.

Bei den Fahrzeugen erfolgt nach Angaben des KBA eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage. Außerdem greife die Reduktion auch bei Außentemperaturen, die so weit innerhalb des normalen Betriebsbereichs lägen, sodass nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Unzulässigkeit vorliege, teilte das KBA mit. Die Fahrzeuge reduzierten damit in unzulässiger Weise die Wirksamkeit ihrer Schadstoffminderung gegen Stickoxide.

Autobauer hatten im Zuge des VW-Dieselskandals lange Zeit argumentiert, dass die Beschränkung der Abgasreinigung auf ein bestimmtes sogenanntes Thermofenster zum Schutz des Motors nötig sei. Dieser könne sonst Schaden nehmen. Der EuGH hatte zuletzt in mehreren Entscheidungen die Auslegung der Abgasregeln verschärft.

BMW: „Ein Problem bei der Dauerhaltbarkeit einzelner Komponenten des Abgasreinigungssystems“

BMW hält sich nach eigenen Angaben Rechtsschutzmöglichkeiten offen, da der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Der Konzern sei der Auffassung, dass die zur Abgasreinigung verwendete Motorsteuerung mit den Gesetzen übereinstimme. „Gleichwohl erkennt das Unternehmen bei der Hardware des fraglichen Fahrzeugmodells ein potenzielles Problem bei der Dauerhaltbarkeit einzelner Komponenten des Abgasreinigungssystems“, hieß es.

Im Zuge der EuGH-Entscheidungen würden die Anforderungen an Diesel-Fahrzeuge neu diskutiert. „Dabei wird rückwirkend ein Maßstab auf Technologien angewendet, die bis zu 15 Jahre alt sind.“ ■