Abstimmung in Paris

Höhere Parkgebühren für SUVs? Knappe Mehrheit ist dafür!

Bei einer Bürgerbefragung in Paris hat sich eine knappe Mehrheit für eine drastische Erhöhung der Parkgebühren für schwere Stadtgeländewagen ausgesprochen. 

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Je schwerer, desto teurer? Ein Mini-SUV steht in München am Straßenrand. Paris verdreifacht jetzt die Parkgebühren für SUV.
Je schwerer, desto teurer? Ein Mini-SUV steht in München am Straßenrand. Paris verdreifacht jetzt die Parkgebühren für SUV.Sina Schuldt/dpa

Am Sonntag setzte sich damit der Plan der Stadtverwaltung durch, nach dem für SUV und andere schwere Autos eine Stunde Parken im Zentrum 18 Euro statt üblicherweise 6 Euro kosten soll und in den Außenbezirken 12 Euro statt 4 Euro. Für sechs Stunden Parken im Zentrum werden gar 225 Euro statt bislang 75 Euro fällig.

Rund 1,3 Millionen Einwohner der Hauptstadt waren zu der Abstimmung unter dem Motto „Mehr oder weniger SUV in Paris?“ aufgerufen. Nur knapp sechs Prozent davon beteiligten sich nach vorläufigem Endergebnis an der Abstimmung. Rund 54,5 Prozent stimmten für die Erhöhung der Parkgebühren, rund 45,5 Prozent dagegen.

Paris argumentierte, dass schwere Karossen für eine erhöhte Umweltverschmutzung sorgen, sie beanspruchen viel öffentlichen Raum und gefährdeten die Verkehrssicherheit.

Mit dem Sondertarif für große Autos sollten die von ihnen verursachten Belästigungen begrenzt werden, betont die Stadt. Mit der Abstimmung könne die Bevölkerung den öffentlichen Raum beruhigen und ein neues Gesellschaftsmodell unterstützen.

Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) hatte sich zuvor offen für höhere SUV-Parkgebühren gezeigt und mit Blick auf Paris erklärt: „Der Volksentscheid zeigt einmal mehr, dass die Debatte um den knappen öffentlichen Raum und eine angemessenere Bepreisung fürs Parken geführt werden muss.“ Vor dieser Herausforderung stünden alle europäischen Großstädte.

Sondertarif gilt nur für Besucher, nicht für Pariser SUV-Fahrer

Den Sondertarif für SUV sollen ausschließlich Besucher und nicht Pariser SUV-Fahrer bezahlen. Anwohner sollen ebenso ausgenommen werden wie Handwerker und Pflegedienste. Greifen soll der Tarif für Verbrenner- und Hybridmodelle mit einem Gewicht ab 1,6 Tonnen und Elektromodelle ab zwei Tonnen Gewicht. Für private Parkhäuser gilt diese Regelung nicht.