Im Keller dieses Einfamilienhauses in Mistelbach wurde ein lebloses Ärztepaar mit Stichverletzungen gefunden.
Im Keller dieses Einfamilienhauses in Mistelbach wurde ein lebloses Ärztepaar mit Stichverletzungen gefunden. dpa/Fricke/News5

Es war ein unglaubliches Verbrechen, das das kleine Dorf im bayrischen Mistelbach bis heute beschäftigt. Ein Ärzte-Ehepaar wurde im eigenen Haus erstochen, die vier Kinder waren zur Tatzeit anwesend – und dann der schwere Verdacht gegen die 16 Jahre alte Tochter: Der Doppelmord im fränkischen Mistelbach sorgte zu Jahresbeginn weit über die Gemeinde in der Nähe von Bayreuth hinaus für Entsetzen. Am Mittwoch beginnt vor der Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth der Prozess gegen die Tochter und deren Freund Felix S. (18) wegen gemeinschaftlichen Doppelmords.

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Aufmerksame Nachbarn hörten in dem 1600-Seelen-Dorf um kurz nach Mitternacht in der Nacht zum 9. Januar Hilferufe. Im Keller des Einfamilienhauses entdeckten die Rettungskräfte kurz danach den 51 Jahre alten Dr. Stefan S. und dessen 47 Jahre alte Frau Dr. Antje S. tot – beide waren erstochen worden.

Der Fall schockierte auch deshalb im Ort, weil das Paar sehr bekannt war – Stefan S. war Kinderarzt, er stand kurz vor der Gründung einer neuen Praxisgemeinschaft. Der mutmaßliche Mörder des Paars soll mit dem Wissen der beiden im Haus gewesen sein, es handelte sich um den damals 18 Jahre alten Freund der zur Tatzeit 16 Jahre alten Tochter – das älteste der vier Kinder.

Viele Fragen noch offen

Der heranwachsende Mann stellte sich wenige Stunden nach der Bluttat nach einer kurzen Flucht selbst. Was die Ermittler erst Wochen später mitteilten: Mit ihm war auch die 16 Jahre alte Tochter geflohen und hatte sich gestellt. Zunächst erhoben Staatsanwaltschaft und Polizei öffentlich dennoch keinen Verdacht gegen die Jugendliche. Erst sechs Wochen später nahmen sie auch das älteste der vier Kinder fest.

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Was genau sich in der Tatnacht ereignete, will das Gericht an 16 Verhandlungsterminen bis zum 16. Dezember aufklären. Viele Fragen dazu sind noch offen. Nach Überzeugung der Ermittler erstach der Freund die Eltern. Seine Freundin, die Tochter, soll ihm aber die ungehinderte Tatausführung erst ermöglicht haben. Juristisch wird dies als aktiver Beitrag zum Mord angesehen, weshalb sie auch wegen Mordes angeklagt ist.

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Als Motiv der Bluttat nehmen Staatsanwaltschaft und Polizei innerfamiliären Streit an. Nach dem Jugendstrafrecht drohen beiden im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. Sieht das Gericht eine besondere Schwere der Schuld, kann das Strafmaß aber auf 15 Jahre erhöht werden.