Ist Wechseln jetzt sinnvoll?

Strom und Gas: Viele Anbieter senken Preise – so profitieren Sie davon

Beim Strom sind 83 Preissenkungen laut dem Vergleichsportal Verivox angekündigt, beim Gas sind es sogar 99. Auch Sie können jetzt kräftig sparen. 

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Gas und Strom werden billiger. 
Gas und Strom werden billiger. Wolfgang Filser/Zoonar/Imago

Ja, es wird ausnahmsweise mal billiger...

Für zahlreiche Haushalte in der Grundversorgung sinken im Dezember und Januar die Strom- und Gaspreise. Für die beiden Monate seien bisher 83 Strompreissenkungen um durchschnittlich 12 Prozent angekündigt worden, berichtet das Vergleichsportal Verivox.

Fünf Versorger hätten allerdings auch Erhöhungen angekündigt, im Schnitt um 2 Prozent. Daraus ergibt sich laut Verivox ein künftiger Durchschnittspreis in der örtlichen Grundversorgung von gut 46 Cent je Kilowattstunde. Zum Vergleich: Die Strompreisbremse, die nach dem Willen der Bundesregierung noch bis Ende April wirken soll, deckelt den Preis bei 40 Cent.

Wechseln des Anbieters kann sich lohnen

Das Vergleichsportal wies darauf hin, dass in alternativen Tarifen Strom derzeit ab 27 Cent je Kilowattstunde zu haben sei. Das Wechseln des Anbieters kann sich derzeit also ganz besonders lohnen! 

Wie viele Haushalte genau von den Preisänderungen betroffen sind, ist nur näherungsweise zu ermitteln. So befinden sich in den von den Strompreissenkungen betroffenen Gebieten laut Verivox rund 4,7 Millionen Haushalte. 2021 befanden sich laut Bundesnetzagentur im Bundesschnitt 24 Prozent aller Haushalte in einem Strom-Grundversorgungstarif. Neuere Daten liegen noch nicht vor.

Damit käme man auf eine Zahl von gut 1,1 Millionen Haushalten, die demnächst im Schnitt 12 Prozent weniger für Strom zahlen müssen. In den von Strompreiserhöhungen betroffenen Grundversorgungsgebieten leben nach Angaben des Vergleichsportals rund 900.000 Haushalte. Der Grundversorger ist immer dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom beziehungsweise Gas beliefert.

Viele Anbieter haben für die kommenden Wochen Preissenkungen angekündigt. 
Viele Anbieter haben für die kommenden Wochen Preissenkungen angekündigt. Emmanuele Contini

Erdgas: 99 Preissenkungen angekündigt

Bei Erdgas registrierte Verivox in der Grundversorgung für Dezember und Januar bislang 99 angekündigte Preissenkungen, im Schnitt um 15 Prozent. In den davon betroffenen Grundversorgungsgebieten leben nach Angaben des Vergleichsportals 9,5 Millionen Haushalte, von denen im Schnitt jeder zweite eine Gasheizung hat. Auch bei Erdgas lag die Grundversorgungsquote 2021 bei 24 Prozent.

Preiserhöhungen gab es auch hier, und zwar bei zehn Grundversorgern; sie decken ein Gebiet mit rund einer Million Haushalten ab. Verivox ermittelte gut 14 Cent je Kilowattstunde als künftigen Gaspreis in der Grundversorgung. Auch dieser Wert liegt über der Gaspreisbremse, die den Preis auf 12 Cent deckelt. Das Vergleichsportal wies darauf hin, dass in alternativen Tarifen Gas derzeit ab 8,5 Cent je Kilowattstunde zu haben sei.

So profitieren Sie von den sinkenden Preisen

Ein Anbieterwechsel kann sich also lohnen. Dabei helfen diese Tipps:

Vergleichsportale bieten eine gute Orientierung. Da dort aber nicht immer alle Anbieter zu finden sind, lohnt es sich auch, mit Freunden und Bekannten über deren Erfahrungen zu reden. Manch günstiger lokaler Wettbewerber bleibt sonst möglicherweise unter dem Radar. Darüber hinaus bieten viele Anbieter laut Energieberatung der Verbraucherzentrale unterschiedliche Tarife an. Bedeutet: Verbraucherinnen und Verbraucher können mit einem Tarifwechsel den Anbieter behalten und dennoch Geld sparen. Zudem sollte man sich möglichst zunächst für ein Jahr binden und einen Tarif mit Preisgarantie wählen. So entgeht man einer möglichen ersten Preiserhöhung nach wenigen Monaten.

Wer wechseln möchte, hat in der Grundversorgung laut Bundesnetzagentur eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wer einen Sondervertrag hat, wird diesen mit höchstens dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit los. Hat sich der Vertrag nach Ende der Laufzeit stillschweigend verlängert, gilt dasselbe.

Besser dran ist nur, wer seinen ursprünglichen Vertrag erst nach dem 1. März 2022 geschlossen hat. Diese Verträge sind nach stillschweigender Vertragsverlängerung jederzeit mit einmonatiger Frist kündbar. Hat der Anbieter die Preise erhöht, können Verbraucherinnen und Verbraucher vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Stromverbrauch beachten – Temperatur im Blick halten

Neben einem günstigen Strompreis bestimmt natürlich auch die eigene Verbrauchsmenge über die Rechnungssumme. Wer seine Elektrogeräte schlau benutzt, zahlt weniger. Grundsätzlich gilt natürlich: Das meiste Geld spart man, indem man seinen Verbrauch so gering wie möglich hält. Dazu gehört laut Energieberatung unter anderem, Wasch- und Spülmaschine nur voll beladen zu nutzen und auf Stand-by-Betrieb bei TV, Computer & Co. zu verzichten.

Beim Heizen mit Gas spart bereits ein Grad Raumtemperatur weniger bis zu sechs Prozent Heizkosten. Wer also von 21 auf 20 Grad herunterschaltet, senkt die Heizrechnung.

Und das an einer Stelle der Wohnung gleich doppelt: in der Küche. Ist es hier kühler, brauchen auch Kühl- und Gefriergeräte weniger Strom. Laut Initiative Hausgeräte+ sind hier pro Grad Raumtemperatur weniger Einsparungen von sechs Prozent auch beim Kühlschrank oder drei Prozent beim Gefriergerät drin. ■