Ist ihr DSL- oder Kabel-Vertrag auch gerade teurer geworden? Möglicherweise können Sie sich dann wehren.
Wegen Preiserhöhungen im Festnetz-Internet sieht sich der Telekommunikationsanbieter Vodafone mit einer Klage von Verbraucherschützern konfrontiert. Die Teuerung laufender Verträge sei unzulässig, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit.
Eine Klage sei beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht worden. Es ist eines der ersten Verfahren, das sich auf ein Mitte Oktober in Kraft getretenes Bundesgesetz bezieht. Vodafone-Kunden können sich an einer neuen Form der Sammelklage beteiligen, indem sie sich in ein Klageregister eintragen. Das wird wohl in einigen Wochen eröffnet.
Vodafone hatte im Frühjahr damit begonnen, die Preise für alle seine Festnetz-Tarife für Kabel und DSL um fünf Euro pro Monat anzuheben. Für Gigabit-Kabelkunden etwa ging es im Monatspreis von 40 auf 45 Euro hoch. Rund zehn Millionen Kunden waren betroffen. Um Mobilfunk-Kunden und Glasfaser-Festnetzverträge ging es nicht.
Auch andere Telekommunikationsanbieter teurer
Vodafone betont, sich an geltendes Recht gehalten zu haben. Das Unternehmen begründet die Anhebung mit höheren Kosten etwa für Energie und für Materialien. Der Großteil der deutschen Unternehmen habe in den vergangenen Monaten inflationsbedingt Preise erhöht, sagt ein Firmensprecher. Wegen stark gestiegener Kosten habe man die Festnetzpreise ebenfalls „moderat anpassen“ müssen. „Wir legen auch in Zukunft Wert darauf, dass unsere Festnetzkunden Breitband-Internet, TV und Festnetz-Telefonie zu erschwinglichen Preisen nutzen können.“
Tatsächlich wurde es in diesem Jahr auch bei anderen Telekommunikationsanbietern teurer, zum Beispiel bei 1&1. Gegen diese Firmen richtet sich die Sammelklage nicht. Man könne nicht gegen alle Unternehmen gleichzeitig klagen, sondern weise nun erstmal den Vorreiter Vodafone in die Schranken, heißt es vom vzbv.
Der Telekommunikationsanbieter hat seinen Kunden bei den Preiserhöhungen zwar ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, das aber reicht den Verbraucherschützern nicht. Aus deren Sicht hätte die Düsseldorfer Internetfirma die Preise für laufende Vertragsverhältnisse nicht einseitig erhöhen dürfen, also ohne Nachverhandlungen mit den Kunden. Dienstleister setzen höhere Preise üblicherweise bei neuen Verträgen durch. Auch bei Bestandskunden drehen Firmen bisweilen mal an der Preisschraube, werden hierbei aber von Verbraucherschützern kritisch beäugt.
Sind die Preiserhöhungen von Vodafone unwirksam?
„Der vbzv hält die Preiserhöhungen von Vodafone für unwirksam“, so Verbandschefin Ramona Pop. Mit der Sammelklage setze man sich dafür ein, dass Millionen Vodafone-Kundinnen und Kunden Geld direkt wiederbekommen können. „Fünf Euro Mehrkosten pro Monat sind für viele Menschen viel Geld.“
Dem Verfahren gegen Vodafone wird eine Signalwirkung an die Wirtschaft beigemessen. Es geht zwar nur um fünf Euro pro Monat, die jeder Kunde zurückbekommen könnte. Je nachdem wie viele Kunden mitmachen, könnte es für Vodafone bei einer Niederlage vor Gericht in Summe allerdings finanziell schmerzhaft werden. Zudem könnte eine Gerichtsentscheidung pro Verbraucher gewissermaßen eine abschreckende Wirkung haben – Firmen könnten bei Preiserhöhungen in laufenden Verträgen zukünftig vorsichtiger werden.