Der KURIER hatte es schon vor drei Monaten angekündigt, jetzt wird es wahr. Die Energie-Preise sinken – und zwar kräftig!
Laut dem Preisvergleichsportal Verivox senken 89 Gas- und 36 Strom-Anbieter zwischen November 2023 und Januar 2024 ihre Preise. Das berichtet die Bild-Zeitung. Demnach wird die Energie im Schnitt 12 Prozent billiger. Betroffen sind im ersten Schritt acht Millionen Haushalte (Gas) und drei Millionen beim Strom. Experten gehen aber davon aus, dass weitere Anbieter nachziehen und die Preise senken werden.
Die heftigsten Preisstürze beim Strompreis hat Verivox mit minus 30 Prozent bei E-Werk Sachsenwald und minus 24 Prozent bei den Stadtwerken Ulm ausgemacht. Beim Gaspreis liegen Energieversorgung Mittelrhein (minus 29 Prozent) und Eins Energie Sachsen (minus 22 Prozent) vorn. Vergleichswert ist immer der Grundversorgungstarif.
Das bedeutet: Wer jetzt zu einem günstigen Anbieter wechselt, kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
Beispielrechnung zeigt das Potenzial
Eine kleine Beispielrechnung zeigt das Potenzial: Durchschnittlich kostet Strom im Standardtarif der örtlichen Stromversorger derzeit noch knapp 47 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem Drei-Personen-Haushalt und einem angenommenen Verbrauch von 4000 Kilowattstunden entstehen so Kosten von 1880 Euro.
Suchen Sie nach dem günstigsten Stromtarif (mit laut Verivox empfehlenswerten Vertragsbedingungen), findet sich ein Angebot mit einem Preis von rund 27,5 Cent pro Kilowattstunde. Somit kostet Strom also noch rund 1100 Euro im Jahr. 780 Euro Differenz. Nur beim Strom. Dieser Wechsel lohnt sich wirklich.
Beim Gas ist es zum Teil noch heftiger. Hier ermittelten die Experten im Extremfall eine Ersparnis von bis zu 1150 Euro.

Strom und Gas: Anbieterwechsel ist kinderleicht
Das Wechseln des Anbieters ist wirklich kinderleicht. Mit Vergleichsportalen wie Verivox oder Check24 finden Sie die günstigsten Verträge in Ihrer Region problemlos - und auch schwarze Schafe werden aussortiert. Anschließend sind es nur ein paar Klicks und der Wechsel ist vollzogen.
Die weit verbreitete Sorge, zwischenzeitlich nicht versorgt zu werden, ist unbegründet. Sie haben einen gesetzliche Anspruch auf Strom aus der Steckdose. ■