Die telefonische Krankschreibung ist wieder möglich - und soll zu einer dauerhaften Lösung bei leichten Erkrankungen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für das Gesundheitswesen verabschiedete am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Regelung. Anders als zu Corona-Zeiten ist die telefonische Krankschreibung aber nur bis zu fünf Tage möglich - und nicht für bis zu sieben Tage.
Die Regelung gelte ab Donnerstag, teilte der Bundesausschuss mit. Demnach sind Voraussetzungen, dass keine Videosprechstunde möglich ist und Patientinnen und Patienten der jeweiligen Hausarztpraxis bereits bekannt sind. Zudem dürfen die Betroffenen keine schweren Symptome haben.
Hausärzteverband sieht geringes Missbrauchspotential
Der Hausärzteverband begrüßt die absehbare Möglichkeit, sich künftig generell auch telefonisch krankschreiben lassen zu können. Die Arztpraxen arbeiteten wegen der aktuellen Erkältungs- und Corona-Welle „am Limit“, sagte der Verbandsvorsitzende Markus Beier am Donnerstag im Deutschlandfunk. Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung erleichtere die Praxisabläufe und helfe auch den Patientinnen und Patienten. Das Missbrauchspotenzial sieht er daher als gering an. Klar sei auch, dass dies nur bei leichteren Erkrankungen zur Anwendung komme, etwa wenn „die Nase läuft und der Kopf etwas drückt“.
Arbeitgeber sehen telefonische Krankschreibung skeptisch
Dass die telefonische Krankschreibung kommen würde, war schon vor der Ausschusssitzung klar. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): „Das ist eine wesentliche Entlastung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte“, sagte er dem „Handelsblatt“. Die Arbeitgeber äußerten gegen die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung Bedenken.
Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung BDA, Steffen Kampeter, sieht dies als Maßnahme, die den Betriebsfrieden in den Unternehmen „erheblich herausfordert“, wie er dem Deutschlandfunk sagte.