Internationaler Strafgerichtshof

Strafgericht: Haftbefehle gegen Netanjahu und Hamas-Führer beantragt

Weitere Haftbefehle will Khan laut Mitteilung des IStGH gegen Israels Verteidigungsminister Joav Galant sowie gegen Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und gegen den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija erreichen.

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Staatsanwalt Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes.
Staatsanwalt Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes.Peter Dejong/AP/dpa

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und gegen den Anführer der Terrororganisation Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt. Das teilte der Gerichtshof am Montag in Den Haag mit.

Chefankläger Karim Khan verfolgt Verbrechen während des Gazakrieges. Weitere Haftbefehle will Khan laut Mitteilung des IStGH gegen Israels Verteidigungsminister Joav Galant sowie gegen Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und gegen den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija erreichen.

Den Hamas-Führern wirft der Ankläger der Mitteilung zufolge unter anderem „Ausrottung“ sowie Mord, Geiselnahme, Vergewaltigungen und Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.

Premierminister Netanjahu und Verteidigungsminister Galant wird unter anderem vorgeworfen, für das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung sowie für willkürliche Tötungen und zielgerichtete Angriffe auf Zivilisten verantwortlich zu sein. Ob die beantragten internationalen Haftbefehle erlassen werden, müssen nun die Richter der IStGH entscheiden.

Gericht kann Haftbefehle nicht vollstrecken

Die israelische Regierung hatte kürzlich bereits Befürchtungen über mögliche strafrechtliche Verfolgung geäußert. Netanjahu schrieb bei X, Israel werde unter seiner Führung „niemals irgendeinen Versuch des Strafgerichtshofs akzeptieren, sein inhärentes Recht auf Selbstverteidigung zu untergraben“. Der Regierungschef hatte vor einem „gefährlichen Präzedenzfall“ gewarnt, „der die Soldaten und Repräsentanten aller Demokratien bedroht, die gegen brutalen Terrorismus und rücksichtslose Aggression kämpfen“.

Das Gericht hat zwar keinerlei Möglichkeiten, Haftbefehle auch zu vollstrecken. Doch ist im Falle einer Vollstreckung die Bewegungsfreiheit der Gesuchten stark eingeschränkt. Denn eine Folge der Haftbefehle wäre, dass alle Vertragsstaaten des Gerichts verpflichtet sind, die Gesuchten festzunehmen und dem Gericht zu übergeben, sobald sie sich in ihrem Land befinden.

Israel hat den Antrag auf Haftbefehle gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant scharf kritisiert. Der israelische Außenminister Israel Katz sprach am Montag von einer „skandalösen Entscheidung“. Diese stelle „einen frontalen, zügellosen Angriff auf die Opfer des 7. Oktober und unsere 128 Geiseln in Gaza“ dar.

Israels Außenminister: „Historische Schande“

„Während die Mörder und Vergewaltiger der Hamas Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen unsere Brüder und Schwestern begehen, erwähnt der Chefankläger im gleichen Atemzug unseren Ministerpräsidenten und Verteidigungsminister neben den verabscheuungswürdigen Nazi-Monstern der Hamas – eine historische Schande, die für immer in Erinnerung bleiben wird“, sagte Katz nach Angaben seines Büros.

Er habe die sofortige Einrichtung eines Lagezentrums im Außenministerium angeordnet, in dem Spezialisten gegen die Entscheidung kämpfen sollten, deren Hauptziel es sei, „dem Staat Israel die Hände zu binden und ihm das Recht auf Selbstverteidigung zu verwehren“.

Er wolle mit den Außenministern führender Staaten sprechen, damit diese sich gegen die Entscheidung des Chefanklägers wenden „und mitteilen, dass sie auch im Fall von Haftbefehlen diese nicht gegen die Anführer des Staates Israel umsetzen werden“. ■