„Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht für uns alle.“ Mit diesem Satz hat Kanzler Friedrich Merz für das größte Aufsehen in seiner erst knapp zweimonatigen Amtszeit gesorgt. Während Fachleute und Bürger noch streiten, ob diese Wortwahl bezogen auf den Krieg zwischen Israel und dem Iran angemessen ist, will Kabarettist Dieter Hallervorden (89) Klarheit: Didi verklagt den Kanzler.
Mit dem ehemalige Bundestagsabgeordneten Diether Dehm erstattete Hallervorden Strafanzeige gegen den Bundeskanzler, wie die Berliner Zeitung berichtet. Die Anzeige sei beim Generalbundesanwalt und der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht worden, heißt es aus dem Kreis der rund 20 Unterzeichner. Unter ihnen sind Künstler, Musiker und Kabarettisten. Dazu gehören auch der Publizist Patrik Baab, der BSW-Politiker Andrej Hunko und Michael von der Schulenburg, der für das BSW im Europaparlament sitzt.

Welche Aussichten die Klage besitzt ist natürlich wieder Ansichtssache der Juristen. Aber Hallervorden und seine Mitstreiter fahren schon große Geschütze auf. Sie berufen sich auf Paragraf 80a des Strafgesetzbuches. Dort geht es juristisch um das „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“. Der Paragraf verweist auf das Völkerstrafgesetzbuch, in dem auch auf Angriffskriege abgehoben wird – etwa auf die Planung oder Herbeiführung. Für die Unterzeichner der Klage ist das durch die Aussage des Kanzlers der Fall.
Auch die UN-Charta wird bemüht. Unter Artikel 2.3 stehe dort: „Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel ... bei.“ Dazu verweisen die Unterzeichner um Hallervorden und Dehm auf Artikel 2.4 der UN-Charta: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“