Neues um die Drecksarbeit

Schluss mit lustig: Didi Hallervorden verklagt den Kanzler

Die Berliner Kabarett-Legende mischt sich nach der Drecksarbeit-Aussage von Friedrich Merz wieder richtig ein, verklagt mit vielen Mitstreitern Bundeskanzler Friedrich Merz.

Author - Berliner KURIER
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Kabarett-Legende Dieter Hallervorden tritt im März mit dem Sketch Palim-Palim bei der Aufzeichnung von «75 Jahre ARD - Die große Jubiläumsshow» im Studio Berlin-Adlershof auf. Dabei zeiht er die Stirn in Falten, als ob er gerade Kanzler Friedrich Merz gehört hätte.
Kabarett-Legende Dieter Hallervorden tritt im März mit dem Sketch Palim-Palim bei der Aufzeichnung von «75 Jahre ARD - Die große Jubiläumsshow» im Studio Berlin-Adlershof auf. Dabei zeiht er die Stirn in Falten, als ob er gerade Kanzler Friedrich Merz gehört hätte.Christoph Soeder/dpa

„Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht für uns alle.“ Mit diesem Satz hat Kanzler Friedrich Merz für das größte Aufsehen in seiner erst knapp zweimonatigen Amtszeit gesorgt. Während Fachleute und Bürger noch streiten, ob diese Wortwahl bezogen auf den Krieg zwischen Israel und dem Iran angemessen ist, will Kabarettist Dieter Hallervorden (89) Klarheit: Didi verklagt den Kanzler.

Mit dem ehemalige Bundestagsabgeordneten Diether Dehm erstattete Hallervorden Strafanzeige gegen den Bundeskanzler, wie die Berliner Zeitung berichtet. Die Anzeige sei beim Generalbundesanwalt und der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht worden, heißt es aus dem Kreis der rund 20 Unterzeichner. Unter ihnen sind Künstler, Musiker und Kabarettisten. Dazu gehören auch der Publizist Patrik Baab, der BSW-Politiker Andrej Hunko und Michael von der Schulenburg, der für das BSW im Europaparlament sitzt.

Ruhe vor dem Sturm. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und seine Frau Charlotte kommen zum G7-Gipfel an der Pomeroy Kananaskis Mountain Lodge an.
Ruhe vor dem Sturm. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und seine Frau Charlotte kommen zum G7-Gipfel an der Pomeroy Kananaskis Mountain Lodge an.Michael Kappeler/dpa

Welche Aussichten die Klage besitzt ist natürlich wieder Ansichtssache der Juristen. Aber Hallervorden und seine Mitstreiter fahren schon große Geschütze auf. Sie berufen sich auf Paragraf 80a des Strafgesetzbuches. Dort geht es juristisch um das  „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“. Der Paragraf verweist auf das Völkerstrafgesetzbuch, in dem auch auf Angriffskriege abgehoben wird – etwa auf die Planung oder Herbeiführung. Für die Unterzeichner der Klage ist das durch die Aussage des Kanzlers der Fall.

Auch die UN-Charta wird bemüht. Unter Artikel 2.3 stehe dort: „Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel ... bei.“ Dazu verweisen die Unterzeichner um Hallervorden und Dehm auf Artikel 2.4 der UN-Charta: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

Ob das alles ausreicht, um gegen den Kanzler ein Urteil zu erwirken, darf bezweifelt werden. Was es auf jeden Fall bringt: Gegenwind für den Kanzler und ein Nachdenken über das Handeln und Tun von Spitzenpolitikern.