Im Dauerstreit um die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sind sechs FDP-Politiker in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe zurück.
Der Bund habe weiterhin einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf durch die deutsche Wiedervereinigung, erklärte das Gericht. (Az. 2 BvR 1505/20)
Der Zuschlag war 1995 unbefristet eingeführt worden, um unter anderem die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren, seit 2021 zahlen ihn aber nur noch Gutverdienende und Unternehmen. Er bringt dem Bund zwölf bis 13 Milliarden Euro jährlich ein. Sechs damalige FDP-Abgeordnete wandten sich 2020 gegen die Regelung an das Bundesverfassungsgericht, hatten aber nun keinen Erfolg. ■