Zoff um BahnCard

Klage gegen Preisfalle für junge Leute bei der Deutschen Bahn

Nach dem 27. Geburtstag wird die günstige „My BahnCard“ automatisch zur Standard-BahnCard, dagegen klagt jetzt die Verbraucherzentrale.

Author - Stefan Doerr
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Für ihre BahnCard müssen junge Erwachsene ab einem gewissen Datum schlagartig mehr bezahlen.
Für ihre BahnCard müssen junge Erwachsene ab einem gewissen Datum schlagartig mehr bezahlen.Imago/Eibner

Zockt die Deutsche Bahn junge Kunden ab? Die günstige „My BahnCard“ für junge Erwachsene wird nach dem 27. Geburtstag automatisch zum teuren Standard-Abo. Deshalb haben Verbraucherschützer den DB-Konzern jetzt verklagt.

Mit dem Geburtstag explodiert der BahnCard-Preis

Die Verbraucherzentrale Hamburg hält nämlich die Vertragsbedingungen bei der „My BahnCard“ der Deutschen Bahn für unfair. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sie Klage gegen die DB Fernverkehr AG eingereicht. Stein des Anstoßes ist eine Klausel, die dafür sorgt, dass sich die günstige „My BahnCard“ für junge Reisende automatisch und ohne gesonderten Hinweis in eine deutlich teurere reguläre BahnCard verwandelt.

Die „My BahnCard“ richtet sich an Reisende bis einschließlich 26 Jahre und lockt mit vergünstigten Ticketpreisen. Doch das Abo verlängert sich jedes Jahr automatisch. Wer in dieser Zeit 27 wird, erhält im nächsten Verlängerungszeitraum statt der ermäßigten Karte ohne erneute Zustimmung die reguläre BahnCard zum Normalpreis.

Die „My BahnCard“ macht Fernreisen im ICE für junge Leute günstig.
Die „My BahnCard“ macht Fernreisen im ICE für junge Leute günstig.Imago/Panama Pictures

Kosten für BahnCard steigen auf das Dreifache

Und damit zahlen Kunden mächtig drauf. Für die 2. Klasse kostet die „My BahnCard 25“ derzeit 39,90 Euro, die reguläre BahnCard 25 dagegen 62,90 Euro. Noch drastischer fällt der Sprung aus bei der „My BahnCard 50“. Da werden statt 79,99 Euro auf einen Schlag 244,00 Euro fällig.

Nach Auffassung der Hamburger Verbraucherschützer ist dieser automatische Wechsel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt und für Kundinnen und Kunden kaum erkennbar. „Junge Menschen nutzen die BahnCard meist über mehrere Jahre hinweg. Dass sie sich ausgerechnet nach dem 27. Geburtstag in ein deutlich kostspieligeres Abo verlängert, kommt für viele völlig überraschend“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

„Wir halten die Vertragsklausel für unzulässig. Kostenrisiken gehören nicht ins Kleingedruckte, sondern müssen klar kommuniziert werden.“ Das sei besonders brisant, weil sich das BahnCard-Abo – anders als viele andere Verträge – automatisch um ein weiteres Jahr verlängere.

Bisher blieb die Deutsche Bahn stur

Tatsächlich können zahlreiche Abo-Verträge nach der Erstlaufzeit monatlich gekündigt werden. Bei der BahnCard gilt diese verbraucherfreundliche Regelung jedoch nicht. Wer die Frist verpasst, hängt ein weiteres Jahr im Vertrag.

Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass die Bahn die beanstandete Klausel künftig nicht mehr verwendet und sich auch bei bestehenden Verträgen nicht darauf berufen darf. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale das Unternehmen abgemahnt. Eine außergerichtliche Einigung kam jedoch nicht zustande. Nun muss das Gericht entscheiden.

Wie ist Ihre Meinung dazu? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com