Gesundheit

Apotheke, Zahnarzt, Kniegelenk: So trifft die Kassenreform Versicherte

Millionen Versicherte müssen ab 2027 tiefer in die Tasche greifen. Ein Überblick.

Author - Tobias Esters
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Auf dem Weg zur Apotheke: Ab 2027 wird die Zuzahlung für Medikamente deutlich teurer.
Auf dem Weg zur Apotheke: Ab 2027 wird die Zuzahlung für Medikamente deutlich teurer.Steffen Unger/imago

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 die größte Reform der gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahren auf den Weg gebracht. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet mit Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Für Millionen Versicherte bedeutet das: mehr Zuzahlung, weniger Leistungen. Ein Überblick darüber, was kommt und was das im Alltag heißt.

Medikamente werden teurer

Seit über zwei Jahrzehnten hatte die Zuzahlung in der Apotheke bei maximal 10 Euro gedeckelt. Damit ist jetzt Schluss: Künftig werden bis zu 15 Euro fällig, der Mindestsatz steigt von 5 auf 7,50 Euro. Die Beträge sollen danach jedes Jahr automatisch angepasst werden.

Globuli, Bachblüten, klassische Homöopathie – das ist künftig Privatsache. Die Einsparungen durch den Wegfall sind mit rund 50 Millionen Euro vergleichsweise gering, die Entscheidung gilt aber als klares Signal für evidenzbasierte Medizin. Wer weiter auf alternative Heilmethoden setzen will, sollte bei seiner Kasse nachfragen, ob sie das noch als freiwillige Zusatzleistung anbietet. Auch private Zusatzversicherungen können Heilpraktiker und alternative Behandlungen abdecken.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stellte die Kassenreform am 29. April 2026 in Berlin vor.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stellte die Kassenreform am 29. April 2026 in Berlin vor.dts Nachrichtenagentur/imago

Die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken um 10 Prozentpunkte. Wer wenig verdient, ist geschützt: Die Kasse übernimmt in Härtefällen weiterhin die vollen Kosten. Die kostenlose Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome kommt außerdem auf den Prüfstand.

Neu: Wer krank ist, kann trotzdem teilweise arbeiten

Eine echte Neuerung ist die Teilkrankschreibung. Wer längere Zeit krank ist, kann künftig mit 25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitszeit schrittweise in den Job zurückkehren – wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber beide einverstanden sind. Betriebe behalten ihre Arbeitskraft teilweise, müssen aber mehr Verwaltungsaufwand einplanen. Und nicht jeder Arbeitsplatz lässt sich so einfach aufteilen.

Mitversicherung, Gutverdiener, Knie-OP

Wer bislang kostenlos über den Ehepartner mitversichert war und selbst nicht arbeitet, muss künftig 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners als Beitrag zahlen. Ausgenommen sind Familien mit Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige, Rentner sowie Partner mit voller Erwerbsminderung.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 zusätzlich um 300 Euro auf dann 6112,50 Euro im Monat. Wer mehr verdient, zahlt damit auf einen größeren Teil seines Gehalts Beiträge. An der Versorgung ändert sich dadurch nichts.

Wer ein künstliches Kniegelenk braucht, muss künftig erst eine zweite Arztmeinung einholen, bevor die Kasse zahlt. Das soll unnötige Eingriffe vermeiden.

Ab 2028 soll über ein separates Gesetz eine Abgabe auf Limonaden und Colas kommen. Die Mehreinnahmen von rund 450 Millionen Euro jährlich sollen den Kassen zugutekommen. Auch auf Tabak und Alkohol werden die Abgaben erhöht.

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden – Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind noch möglich. Die Gewerkschaft Verdi kritisiert die Reform bereits scharf und warnt vor einer strukturellen Unterfinanzierung des Systems.

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