Bodo Ramelow (Die Linke)

Bundestagsvizepräsident will neue Nationalhymne, neue Nationalflagge

Der ehemalige Ministerpräsident Thüringens, Bodo Ramelow (Die Linke), fordert außerdem eine Volksabstimmung über eine Verfassung.

Author - Berliner KURIER
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Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) will eine neue Nationalhymne.
Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) will eine neue Nationalhymne.Katharina Kausche/dpa

Der ehemalige thüringische Ministerpräsident und aktuelle Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) fordert eine neue deutsche Nationalhymne und eine Abstimmung über die Farben der schwarz-rot-goldenen Landesflagge! Er kenne viele Ostdeutsche, die „die Nationalhymne aus vielerlei Gründen nicht mitsingen", so Ramelow zur Rheinischen Post. Und er hat auch schon eine Alternative parat!

Neue Hymne von Brecht?

„Ich würde tatsächlich gerne die Kinderhymne von Bertolt Brecht zur Abstimmung stellen“, so Ramelows Vorschlag. „Die Kinderhymne hat einen wunderbaren Text. Über die Passage, dass ein besseres Deutschland blühe, könnten wir Zugang zu einer gesamtdeutschen Hymne finden, die wir alle zusammen mit Freude singen könnten“, betonte der Linken-Politiker. Er selbst singe die aktuelle Hymne allerdings „mit Begeisterung“ mit, weil er sie einordnen könne.

Ramelow forderte gleichzeitig auch eine Abstimmung über die Flagge der Bundesrepublik Deutschland. „Ich weiß, dass Schwarz-Rot-Gold die Absage an totalitäre Strukturen ist. Viele fremdeln aber auch mit der Nationalfahne“, sagte er.

Viele fremdeln mit Nationalflagge

„Ich würde das alles mit Artikel 146 zur Abstimmung stellen wollen, der ja besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde“, erklärte Ramelow.

Ramelow hatte sich bereits vor wenigen Tagen in einem Interview mit dem Magazin stern für eine Volksabstimmung über die Verfassung ausgesprochen und dies mit einem Fremdeln vieler Ostdeutscher mit dem bundesrepublikanischen System begründet.

1990 waren die neu gegründeten ostdeutschen Bundesländer nach dem damaligen Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik beigetreten. In Artikel 146 heißt es bis heute: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ (mit AFP)