Partei will mehr Kontrolle

AfD-Spitze will Trennung von „Junger Alternative“

Neue Jugendorganisation soll gegründet werden. Die Parteispitze sprach sich für eine entsprechende Änderung der AfD-Satzung aus.

Teilen
Anhänger der Jungen Alternative bei einer Demonstration. (Archivbild)
Anhänger der Jungen Alternative bei einer Demonstration. (Archivbild)Thomas Frey/dpa

Immer Ärger mit den Jungen. Der AfD-Vorstand hat davon genug und strebt die Auflösung der Jungen Alternative an.

Die AfD-Spitze treibt Pläne für eine Trennung von der AfD-Nachwuchsorganisation„ Junge Alternative“ (JA) und die Gründung einer neuen Organisation voran. Der Bundesvorstand sprach sich für eine entsprechende Änderung der AfD-Satzung aus.

Schon länger gibt es in der AfD Erwägungen, eine neue Organisation nach dem Modell der „Jusos“ bei der SPD zu etablieren. Es ist kein Geheimnis, dass es in der AfD-Spitze Unmut über die JA gibt. Der Verfassungsschutz hat sie als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. „Die konnten machen, was sie wollten“, sagte ein hochrangiges Parteimitglied der dpa. Es gehe allerdings nicht um eine Auflösung. Dies könne die AfD gar nicht beschließen, hieß es weiter.

Junge Alternative aktuell relativ unabhängig

Denn die JA ist relativ unabhängig. Aktuell müssen Mitglieder – bis auf die Vorstände – nicht gleichzeitig in der AfD sein. Das „Juso“-Modell, über das gesprochen wird, würde, wie JA-Chef Hannes Gnauck vor einigen Monaten bereits erläutert hatte, bedeuten, dass jedes AfD-Mitglied unter 36 Jahren automatisch auch Mitglied der Nachwuchsorganisation wäre. Die stärkere Verknüpfung würde mehr Durchgriff von oben ermöglichen, etwa bei Ordnungsmaßnahmen wie Parteiausschlussverfahren.

Mit dem Beschluss des Bundesvorstands ist es aber nicht getan. Da die JA laut AfD-Satzung „die offizielle Jugendorganisation der Alternative für Deutschland“ ist, bräuchte es für die Trennung von der JA und die Eingliederung einer neuen Organisation in die AfD eine Satzungsänderung. Eine solche müsste auf einem Parteitag mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.